Leistungsort beim Reverse-Charge bei B2C

Steuerproblematik Reverse-Charge.

Folgender Sachverhalt:

Unternehmer (D) in Deutschland ansässig erbringt eine Leistung an (F), in Frankreich ansässig. (F) ist eine öffentlich Rechtliche Einrichtung ohne Umsatzsteuer-ID-Nr.

Das Reverse-Charge-Verfahren greift hier nicht, da (F) kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist. Es handelt sich somit um eine B2C-Leistung.

Der Leistungsort ist somit gem. § 3a Abs. 1 UStG in Deutschland und somit hier steuerpflichtig.

Sind meine Ausführungen hier richtig? Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen - mir fehlt hier gerade der Durchblick.

Vielen Dank.

Hi!

Was für eine Leistung erbringt der deutsche Unternehmer?

Gruß
DerSchwede77

Er erbringt eine Analyseleistung für (F). Also eine in Deutschland steuerbare Leistung.