Steuerproblematik Reverse-Charge.
Folgender Sachverhalt:
Unternehmer (D) in Deutschland ansässig erbringt eine Leistung an (F), in Frankreich ansässig. (F) ist eine öffentlich Rechtliche Einrichtung ohne Umsatzsteuer-ID-Nr.
Das Reverse-Charge-Verfahren greift hier nicht, da (F) kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist. Es handelt sich somit um eine B2C-Leistung.
Der Leistungsort ist somit gem. § 3a Abs. 1 UStG in Deutschland und somit hier steuerpflichtig.
Sind meine Ausführungen hier richtig? Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen - mir fehlt hier gerade der Durchblick.
Vielen Dank.