Liebe/-r Experte/-in,
Wir haben für unser Haus eine Küche gekauft und nun stellt sich die Frage, wie hoch der Anteil sein darf, welchen wir beim Lohnsteuerjahresausgleich für barrierefrei geltend machen können. Der Gesamtpreis der Küche beläuft sich auf 19.950 Euro.
Wir haben eine höhenverstellbare und unterfahrbare Süle und ein unterfahrbares Induktionskochfeld. Ausserdem nur Auszüge, welche meine Frau auch als Rollstuhlfahrer bedienen kann. Spülmaschine und Backofen hochgestellt, etc.
Der Küchenverkäufer meinte, wir müssten ihm mitteilen, wie hoch der Anteil sein darf, welcher beim Lohnsteuerjahresausgleich für die Barrierefreiheit ausgewiesen werden darf. Er würde dies dann dementsprechend in der Rechnung ausweisen.
Wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir diese Frage beantworten könnten.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüssen
Alexius