Lohnsteuerjahresausgleich ?

Liebe/-r Experte/-in,
habe 2 Programme mit denen ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen möchte, nun habe ich ein kleines Problem !!!
Wenn ich meine Frau und mich gemeinsam veranlage kommt heraus das ich 749,00 euro nachzahlen sollte.
Wenn ich uns nun aber getrennt veranlage, also für jeden einzeln, würden wir fast 1500 euro zurückbekommen.
Nun meine Frage dazu: kann das sein ?? Und an was liegt das dann ??
Ich hoffe das mir da jemand weiterhelfen kann.
Gruß vom Bodensee
Peter Flick

Hallo Peter Flick,

das kommt meistens in Konstellationen vor, bei denen ein Ehegatte Lohnersatzleistungen, bspw. Arbeitslosen- oder Krankengeld erhalten hat. Die Frage ist aber, ob getrennte Veranlagung oder tatsächlich zwei einzelne Veranlagungen geschlüsselt worden sind. Einzel- Veranlagungen sind bei Ehegatten, die nicht getrennt leben, unzulässig. Es muss entweder eine Zusammen- oder eine getrennte Veranlagung geschlüsselt werden. Wenn die getrennte Veranlagung günstiger ist, kann man das Wahlrecht durchaus dahin gehend ausüben.

Freundliche Grüße
Wolfgang Bröker

Hallo Peter Flick,
keine Ahnung.
Gruss, umd