Luxemburger Staatsbürger - Frage zu Steuern auf Vermietung von Immobilien in Deutschland

Guten Tag,
ich bin Luxemburger Staatsbürger und lebe und arbeite in Luxemburg. Da ich keine Tätigkeit in Deutschland habe, habe ich auch momentan keine Einkünfte in Deutschland.
Ich wollte mir nun, zwecks Investition, eine Wohnung in Deutschland zulegen, um diese zu vermieten. Laut meinem Steuerberater muss ich die Mieteinnahmen in Luxemburg auf meiner Steuererklärung mit angeben.
Meine Frage ist ob ich die Mieteinkünfte (voraussichtlich zwischen 7000-9000/Jahr) auch noch einmal in Deutschland versteuern muss und falls ja, wieviel von dieser Summe etwa am Ende noch übrig bleibt?
Falle ich eventuell unter eine Mindestgrenze(dies sind wie gesagt meine einzigen Einkünfte in Deutschland) oder werden die Meiteinnahmen wie normale Einkünfte besteuert und wie hoch ist etwa der Steuersatz für einnahmen zwischen 7000 und 9000 Euro

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

M.f.G.
cbis

Guten Tag,

darüber kann ich leider keine Auskunft geben. Und wenn ich es könnte, dann dürfte ich es nicht.

Fragen Sie am besten Ihren Steuerberater, den Sie ja schon haben. Der kann Ihnen verbindliche Auskunft geben.

Gruß
Hermann

ich würde da ehrlich gesagt die Finger davon lassen.
Die Renditen sind äusserst bescheiden, da gibt es bessere (Und sicherere) Anlageformen.
Man kann nie sicher sein, dass die Mieten bezahlt werden, und wenn Du im Ausland lebst ist der Aufwand einfach zu gross.
Auch ist ja dauernd etwas zu machen, zu reparieren, wie soll das gehen von Luxemburg aus?
jemanden zu beauftragen ist sicher machbar, schmälert aber die Rendite enorm.
Finger weg von Mietwohnungen!!!
Mario L.

Guten Tag,
ich bin Luxemburger Staatsbürger und lebe und arbeite in
Luxemburg. Da ich keine Tätigkeit in Deutschland habe, habe
ich auch momentan keine Einkünfte in Deutschland.
Ich wollte mir nun, zwecks Investition, eine Wohnung in
Deutschland zulegen, um diese zu vermieten.

Hallo cbis,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry
Torsten

Guten Tag !

Leider kann ich Ihnen bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen, da ich in dieser Sache nicht Bescheid weiß. Generell gilt jedoch, dass man Einkünfte nur einmal versteuern muss. Wenn Sie das bereits in Luxemburg tun, dann dürften in Deutschland nicht noch einmal steuern anfallen. Aber wie gesagt, in Doppelbesteuerungsangelegenheiten kenne ich mich nicht aus. Tut mir leid,

freundliche Grüße

MR