Maklerprovision absetzen

Hier ist die Situation:

Meine Freundin und ich wohnten zusammen in Ingolstadt und seit Nov. 2012 in Nürnberg. Wir sind nach Nürnberg gezogen, weil sie in Bayreuth eine Stelle gefunden hat. Also, unser Umzug ist aus beruflichen Gründen.

Die Maklerprovision von über 1.300 Euro habe ich bezahlt und die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt, weil bis dann hatte meine Freundin keine Einkünfte (sie hat nur ein Paar Monate auf 400-Basis gearbeitet). Wir sind beide namentlich im Mietvertrag als Mieter genannt und haben natürlich die entsprechende Meldebescheinigungen (von Ingolstadt und Nürnberg) als Beweise zur Verfügung.

Die Frage: kann meine Freundin oder ich diese Maklerprovision steuerlich absetzen? Muss sie mir die Summe jetzt überweisen?

Was sind unsere Möglichkeiten?

Hallo,

Grundsätzlich können nur Sie (da Sie die Kosten getragen haben) die Kosten für den Makler absetzen. Wenn Sie auch aus beruflichen Gründen nach Nürnberg gezogen sind, dann können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen.

Hallo,

Leider ist es nicht möglich Maklerprovisionen steuerlich abzusetzen.
Egal welchen Grund es gibt.
Sie können nur die Umzugskosten entweder pauschal
bei eigenem Transport oder Kosten des Mietwagens + Benzin absetzen.
2-3 Fahrten KM-Geld für Wohnungsbesichtigungen sind
auch noch möglich.
Ihre Freundin kann Bewerbungskosten am besten pauschal und fahrten zu Vorstellungsgesprächen oder Probearbeiten auch noch absetzen.
Ihre Freundin kann die täglichen fahrten zur arbeit

(einfache KM) oder Bus-Bahnkosten auch absetzen.

Falls Sie in der neuen Wohnung z.B. die Küche ablösen mussten und dafür eine Rechnung haben können Sie diese auch absetzen.

Viele Grüße
monika61

Maklergebühren sind als Werbungskosten abziehbar. Bitte beachten Sie, dass diese auf zwei Monatsmieten begrenzt sind. Als Nachweis benötigen Sie die Rechnung und den Kontoauszug, den Bareinzahlungs- oder den Überweisungsbeleg. Wenn sie und ihre Frau eine Fahrzeitverkürzung zur Arbeitsstelle von mind. einer Stunde haben, können sie beide Umzugskosten geltend machen. Im nach hinein macht es keinen Sinn dass ihre Frau ihnen die Maklerkosten vergütet. Ich gehe davon aus das der Finanzbeamte bei entsprechender Begründung die Maklerkosten auch bei ihre Freundin anerkennt. Ich würde die Steuererklärung persönlich beim zuständigen Sachbearbeiter des FA abgeben und mich bezüglich der Umzugskosten erklären. Zusätzlich zu den Maklerkosten können sie die Umzugskostenpauschale in Höhe : ab 01.01.2012: Ledige: € 657,- Verheiratete: € 1.314,- zuzüglich € 289,- je weiterer haushaltszugehöriger Person geltend machen. Hatten sie doppelte Mietzahlungen ihrer alten bzw. neuen Mietwohnung können sie auch diese zusätzlich steuerlich absetzen. Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Behandlung von Umzugskosten empfehle ich Ihnen ein gutes Steuerprogramm für ihre Steuer anzuschaffen.

Hallo simeonov,

berufsbedingte Umzugskosten sind grundsätzlich in der Steuererklärung zu berücksichtigen.

Nur so richtig verstehe ich die Frage nicht:

Umzug nach Nürnberg, um im ca. 80 km entfernten Bayreuth eine Arbeitsstätte günstig erreichen zu können.

Zu diesen Überlegungen möchte ich mich nicht äußern ohne weitere Hintergrundinformationen.

Ich selbst bin berufsbedingt mehrmals in Deutschland umgezogen; aber daß meine neuer Wohnort so weit weg von meiner neuen Arbeitsstätte lag, hätte ich nie gemacht.

Aber jeder trifft seine Entscheidung; was das FA sagt, bleibt abzuwarten.

Bitte nicht vergessen: die täglich gefahrenen Kilometer sind Werbungskosten.

Aber alles nur eine Begründungsfrage.

MfG

Stefan Seidel

ich wuerde alle Umzugskosten anmelden. Da es auf Ihren Namen ist, dann auf ihre Steuer-Meldung es melden.