Massage als Gesundheitsvorsorge

Hallo,
eine Bekannte erzählte mir, dass man Massage als Prävention zur Gesundheitsvorsorge betrieblich absetzen kann. Kann mir bitte einer von den Experten sagen, ob das stimmt, und wenn ja, wo das steht?
Danke!
VG Claudia

Es gilt auch hier, dass bei den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, wo die Krankheitskosten zu gehören, erst mal eine zumutbare Eigenbelastung überschritten werden muss, bevor sich eine steuerliche Auswirkung zeigt.

Wenn die Massage ärztlich verordnet wurde, dann ist der Ansatz möglich.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r33.4…

Meinte die Frage nicht einen Ansatz als Betriebsausgaben? Also für Arbeitnehmer des Unternehmers?

Grüße

Stefan

Jetzt wo Sie es schreiben, komme ich auch zu dem Ergebnis.

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Hallo,
ja, so ist es gemeint, also für Mitarbeiter eines Unternehmens und auch den Geschäftsführer.
Dazu passt dann nicht der angegebene Link? Gibt es einen anderen?
Danke für Hilfe!
VG Claudia

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