Masterstudium von der Steuer absetzen - Fragen zur möglichen Vorgehensweise

Folgene Frage:

Ein ehemaliger Masterstudent möchte gerne sein Masterstudium (Zweitstudium, Zeitraum: 2011-213) von der Steuer absetzen. 2013 hat er seine Masterarbeit in einem Unternehmen geschrieben. Von seinem Masterandengehalt wurde Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten. Das Ganze lief unter Steuerklasse 6? Ende 2013 hat er sein Masterstudium beendet und arbeitet seit 2014.

Nun möchte er seine Steuererklärung für 2013 noch abgeben und rückwirkend die Kosten für sein Masterstudium von der Steuer absetzen. Folgende Fragen ergeben sich für ihn hierbei: 

  1. Da das Ganze ja als Verlustvortrag dem Finanzamt vorgelegt werden müsste, stellt sich nun die Frage ob bei den Mantelbögen 2011, 2012 und 2013 jeweils nur ein Kreuz bei „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ oder auch zusätzlich bei „Einkommenssteuerklärung“gesetzt werden müsstel? (oder je nach Jahr unterschiedlich?)

  2. Die Kosten des Studiums sollen in der Anlage N, Werbungskosten und dort bei „Sonstiges“ mit dem Vermerk „Kosten lt. Anlage“ (dort werden die einzelnen Kosten einzeln aufgezeigt) angegeben werden?

  3. Macht das Ganze so Sinn? Auch der Zeitpunkt der Abgabe?

  4. Gibt s sonst noch etwas zu beachten?

Vielen Danke für eure Antworten und Hilfe vorab!

Hi , leider kann ich Dir hierzu nicht weiterhlefen, empfehle dir aber ganz normal beim Finanzamt (ja genau da!!) anzurufen. Das sind auch nur Menschen und die „klauen“ Dir nicht mehr als „Ihnen“ zusteht…Steuerklasse6 ist auch komisch… Wenn Du ganz normal den Sachverhalt schilderst helfen die Dir sicher weiter. Ich kann mein Finanzamt (Bruchsal) nur in den höchsten Tönen loben. haben mir immer rede und Antwort gestanden. Viel Glück, Bacco