Mehr als 8000€ als Werkstudent im Jahr verdienden?

Hallo ihr Lieben,

ich werde demnächst als Werkstudent einen Job annehmen, bei dem ich 20 Stunden pro Woche arbeiten werde. Außerdem kann ich in den Semesterferien noch mehr arbeiten, sodass ich im Jahr mehr als 8000 Euro brutto einnehmen könnte.
Welche Asuwirkungen hat dies auf andere „finanzielle Bereiche“?

  1. Bekomme ich weiterhin, da ich in der Erstausbildung bin, Unterhalt von meinen Eltern?

  2. Wie viel Steuern muss ich bei Überschreitung der 8000€ im Jahr zahlen? (22 Jahre alt,alleinstehend, keine Kinder) Wird der empfangene Unterhalt in irgendeiner Art und Weise mitgerechnet?

  3. Dass ich Kranken-und Pflegeversicherung zahlen muss (78,50€ im Monat) habe ich schon von meiner Krankenkasse erfahren. Kindergeld von der Familienkasse steht mir auch weiterhin zu.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße
Trulla

Hallo Trulla91,

leider kann man das so nicht genau sagen, wie hoch die Steuer ist. Diese hängt von der Höhe der Einnnahmen ab. Zu beachten ist jedoch, dass Sie einen Arbeitnehmerpauschalbetrag haben von TEUR 1. Dies bedeutet dass erst ab einem Bruttoeinkommen von TEUR 9 (TEUR 9 - TEUR 1) = TEUR 8 Steuern zu bezahlen sind. Daneben sind grundsätzlich Kosten für das Studium, Studiengebühren, Kopierkosten Fachbücher einkommensmindernd zu berücksichtigen.

Viele Grüße

Steffen Reichl

Hallo Trulla,

zur Unterhaltsfrage kann ich Dir nicht weiterhelfen.

Bei dieser Frage kommt es drauf an, wie du das Geld verdienst. D.h. jeder hat ddie Möglichkeit 2 Monate im Jahr Geld zu verdienen (Steuer- und Sozialabgabenfrei) => Voraussetzung: Es kommen sonst keine Einkünfte dazu. Da Du aber zusätzlich noch in einem Betrieb arbeitest, frag in Deiner Firma nach (dort gibt es sicherlich ein Gehaltsbüro). Die können Dir das 100%ig sagen.

lG

hamsterbaumi

Hall,

der derzeitige Steuerfreibetrag beträgt 8004,- €. Dazu kommen noch 1000,- € Werbungskostenpauschale. Bis 9004,- € Brutto bezahlst Du also keine Steuern. Für den darüber hinausgehenden Betrag musst Du ganz normal Steuern zahlen. Das ist nun mal so. Sicher gibt es da noch Anrechnungsmöglichkeiten, wenn die fahrt zur arbeit länger ist, Du mehr Schulbbücher benötigst, oder einen neuen PC, wenn Du also Kosten für Arbeit und Studium hast, dei höher als die 1000,- € Wedrbungskostenpauschale sind.

Gruß Uwe

Hallo,

Hallo ihr Lieben,

ich werde demnächst als Werkstudent einen Job annehmen, bei
dem ich 20 Stunden pro Woche arbeiten werde. Außerdem kann ich
in den Semesterferien noch mehr arbeiten, sodass ich im Jahr
mehr als 8000 Euro brutto einnehmen könnte.
Welche Asuwirkungen hat dies auf andere „finanzielle
Bereiche“?

  1. Bekomme ich weiterhin, da ich in der Erstausbildung bin,
    Unterhalt von meinen Eltern?

Prinzipiell ja. Bei volljährigen Kindern die einen eigenen Hausstand haben, also nicht mehr zu Hause wohnen, wird der Bedarf in der Regel mit 670 Euro pauschalesiert.
Hierauf wird jedoch das dem Kind zustehende Kindergeld und das eigene Einkommen angerechnet.

Unterhaltanspruch. 670 Euro
./. Kindergeld. 185 Euro
./. Einkommen. 400 Euro
= Unterhaltsanspruch. 85 Euro

  1. Wie viel Steuern muss ich bei Überschreitung der 8000€ im
    Jahr zahlen? (22 Jahre alt,alleinstehend, keine Kinder) Wird
    der empfangene Unterhalt in irgendeiner Art und Weise
    mitgerechnet?

Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, weil hier noch verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.
Wie z. B. Werbungskosten und Sonderausgaben. Sollten keine Werbungskosten vorhanden sein, wird eine Pauschale von 1.000 Euro im Jahr abgezogen. Als Sonderausgaben kommen die gezahlten Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge zum Abzug. So das schon mal ca. 9.800 Euro Brutto im Jahr verdient werden können.
Aus vereinfachungsgründen kann man dann bei Einkünften in Höhe von ca. 10.000 Euro einen Steuersatz von 10 % annehmen.
Der Unterhalt der Eltern bleibt unberücksichtigt.

  1. Dass ich Kranken-und Pflegeversicherung zahlen muss (78,50€
    im Monat) habe ich schon von meiner Krankenkasse erfahren.
    Kindergeld von der Familienkasse steht mir auch weiterhin zu.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

Liebe Grüße
Trulla

Gruss

Hallo

Ob sie Unterstützungen von Ihren Eltern bekommen, hängt natürlich von diesen ab. Allerdings können Ihre Eltern Unterstützungsleistungen steuerlich geltend machen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (brutto-Werbungskosten) EUR 8004 nicht überschreitet. Inwieweit das Kindergeld hierauf angerechnet wird, kann ich adhoc nicht sagen.

Steuern zahlen Sie erst, wenn Sie ein Höheres zu versteuerndes Einkommen, als den Grundfreibetrag (eur 8004)haben. Allerdings kann es sein, dass sie eine SteuerErklärung anfertigen müssen.

Die Sozialversicherungspglicht haben Sie ja schon selbst recherchiert :smile:

Rückfragen gerne

Mirko

Antwort derzeit nicht möglich

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Ich werde also keine Probleme mit Unterhalt + Kindergeld + Einkommen haben, es sei denn, dass Einkommen ist zu viel und ich muss Steuern zahlen.
Das ist halb so wild. Mir ging es in erster Linie darum, weiterhin Kindergeld und Unterhalt zu erhalten, weil sich das Arbeiten ansonsten gar nicht lohnen würde.

Also nochmal lieben Dank an alle :smile:

Hallo,

die Frage wurde schon umfassend beantwortet.

1 Zum Unterhalt kann ich nichts sagen.

2 Gute Frage. Wie schon von meinen Vorrednern erwähnt kommtes darauf an wie viel du genau verdienst.
Aber: du bekommst ja auf jeden Fall einen Lohnstreifen. [ggf. jeden Monat?]
Da steht drauf wie viel Steuer du (bzw. dein Arbeitgeber) abführt, wie viel Sozialversicherungsbeiträge usw.
Der Rest ist dann dein Netto.

Um einen groben überblick zu erhalten:
http://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2012.pdf

Das ist nur ein Richtwert. Und da ist nur die Lohnsteuer aufgeführt. Sozialabgaben, Werbungskosten usw. ist da nicht mit enthalten. Aber es ist immerhin ein Richtwert.

Ob der Unterhalt deiner Eltern angerechnet wird oder nicht, hängt davon ab was es für ein Unterhalt ist.
Freiwillig? gesetzlich?
Freiwilliger Unterhalt wird auf jeden Fall nicht angerechnet.

3 Kindergeld steht ab 2013 jedem Kind in erstausbildung zu. Unabhängig davon wie hoch die Einkünfte sind.

Hallo,

also um dir nähere Auskünfte z.B. bzgl. Steuern geben zu können, müsste man genau wissen, was du im Jahr oder monatlich verdienst.
Vermutlich wirst du auch noch Werbungskosten haben wie z.B. Fahrtkosten?

Deine Eltern sind dir prinzipiell zum Unterhalt verpflichtet, aber gesetzliche Beträge müssten gerichtlich eingefordert werden. Wenn du als Werksstudent arbeitest werden die Einkünfte dagegen gerechnet.
Hier ist mal ein schöner Artikel dazu:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/studenten.html

Die Einnahmen aus dem Unterhalt musst du bei deiner Steuererklärung nicht angeben.

LG
Shelly

Hi!

  1. Bekomme ich weiterhin, da ich in der Erstausbildung bin,
    Unterhalt von meinen Eltern?

Weiß ich nicht, frag mal im Rechtsbrett-

  1. Wie viel Steuern muss ich bei Überschreitung der 8000€ im
    Jahr zahlen? (22 Jahre alt,alleinstehend, keine Kinder) Wird
    der empfangene Unterhalt in irgendeiner Art und Weise
    mitgerechnet?

Unterhalt wird nicht mitgerechnet. Der Eingangssteuersatz ist 16% von dem was die 8000 überschreitet.

  1. Dass ich Kranken-und Pflegeversicherung zahlen muss (78,50€
    im Monat) habe ich schon von meiner Krankenkasse erfahren.
    Kindergeld von der Familienkasse steht mir auch weiterhin zu.

schön

Gruß

derschwede77