Hallo Joku,
obwohl ich chris grundsätzlich in seiner Einschätzung der Kompatibilität von USt und Logik zustimme, doch noch ein paar Krümelchen zur Frage „Ort der sonstigen Leistung“. Auch deswegen, weil Du an anderer Stelle Steuerthemen ohne Betriebsblindheit und griffig aufbereitest. Wenn dann Dein Bändlein „Steuerrecht für Dummies“ künftig in den Bestsellerlisten steht, nehme ich eine Jéroboam Duménil gerne entgegen.
Der Kunde hat sich die Software (eine ExcelTabelle) von einer
Homepage runtergeladen. Es ist eine .de domain, und der Server
steht in Deutschland. - Die Leistung wurde in DE erbracht.
Mit dieser These folgst Du dem Grundsatz von § 3a Abs 1 UStG: Eine sonstige Leistung wird (…) an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt.
Jetzt hat es aber in § 3a Abs. 4 UStG eine Aufzählung von Leistungen, für die dann etwas anderes gilt, wenn der Empfänger der Leistung ein Unternehmer ist (§ 3a Abs. 3 UStG). Die unter diesen Katalog fallenden Leistungen sind einerseits „abstrakte“ Leistungen, die man mit Aktentasche bzw. Laptop und Grips überall ausüben kann - Ingenieur, Dolmetscher, Rechtsanwalt etc.; dann solche, die ohne Bindung an einen bestimmten materiellen Vorgang „im Raum schweben“ - Überlassung von Nutzungs- und Urheberrechten, Gestellung von Personal, Verwaltung von Krediten, Vermietung von Autos etc.; zuletzt solche, die sich ohne Rücksicht auf Grenzen und sowas ziemlich frei in der ganzen Welt herumbewegen: Telekommunikation, Rundfunk, Fernsehen. Und in dieser Gruppe auch „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen“.
Die Leistungen aus diesem Katalog werden dort ausgeführt, wo der Empfänger sitzt, wenn dieser ein Unternehmer ist. Eine Logik in dem Sinn hat es dabei keine, aber einen Nutzen schon: Es würden sonst überall Unternehmer mit Koffern voll Vorsteuervergütungsansprüchen hausieren gehen, die durch diese Sonderregelung in das Land verpflanzt werden, wo die Unternehmer sitzen und auf diese Weise viele Schreibtische weniger verbrauchen.
Hierzu das Textlein
http://www.bff-online.de/ust/Sonderregelung_elektron…
das ich vor einiger Zeit zum Thema ebay und amazon rausgesucht habe.
P.s. *Ächz* Hoffentlich wächst Europa so zusammen, dass dieser
MwSt-Aufwand überflüssig wird.
Aber ob das ein guter Wunsch ist?
Die Tendenz wird eher noch in die Richtung laufen, dass das Schwergewicht der Finanzierung der Haushalte noch stärker als jetzt auf der USt liegt. Der Trend der zurückliegenden zehn Jahre setzt sich erstmal fort.
So heftig wie Eichel in den vergangenen Wochen dementiert hat, steht eine europäische Vereinheitlichung schrittweise in Richtung der oberen Messlatte 20% bevor. Damit es nicht zu einfach wird, natürlich langsam mit Stationen (vielleicht 17) - 18 … usw. Und dann noch möglichst wie beim letzten Mal nicht auf einen ersten Januar. Der Wechsel 15…16% auf den 1. April war ganz lustig zu bearbeiten.
Nagutt, aber das sind Spekulationen.
Schöne Grüße
MM