Mehrwertsteuer für Lanmdwirte

Hallo !
Wer kann mir folgendes erklären!
Ein Landwirt erwirbt etwas und zahlt einmal 16 % Mehrwertsteuer und einmal 9 % Mehrwertsteuer?
Wenn möglich mit Rechtsgrundlage!

Hallo,

ein bißchen mehr Information wäre nicht schlecht. Wurde beidemale das selbe Gut erworben?

Ansonsten gibt es einfach verschiedene Mehrwertsteuersätze, nicht für Landwirte, sondern je nach Gut.

Wenn ich mich richtig erinnere, dann gilt z.B. für Lebensmittel der ermäßigte Steuersatz mit 7%, für andere Güter der normale Steuersatz mit 16%.

Mehr dazu gibt’s bei wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrwertsteuer

Gerhard

Hallo WKN,

jubel! endlich mal landwirtschaftliches Steuerrecht.

Mal sehen, was vom Köhne-Examen noch übrig ist.

Bei dem geschilderten Vorgang ist nicht entscheidend, dass der Erwerber Landwirt ist, sondern dass der Verkäufer einer ist.

Für diesen gilt § 24 UStG: Es sind dort „Durchschnittsätze“ festgelegt, die auf der Basis „Umsatzsteuerzahllast des gesamten Sektors, zuzüglich ein Bonus für die unter Artenschutz stehenden letzten Bauern in D“ festgelegt werden. Warum das eine versteckte Subvention ist, würde hier zu weit führen. Das Prinzip ist: Landwirt darf nicht den Regelsatz 16% bzw. den ermäßigten Satz 7%, sondern muss den Durchschnittsatz in Rechnung stellen und keine Vorsteuer abziehen.

Es gelten folgende USt-Sätze:

  • forstwirtschaftliche Erzeugnisse 5%
  • Sägewerkserzeugnisse, Getränke, Schnaps, Abgabe von Speisen und Getränken 16%
  • alle übrigen Umsätze 9%

Die Option zur Regelbesteuerung ist Landwirten freigestellt, daher kann auch ein Landwirt für die gleiche Lieferung 16% fakturieren, wenn er optiert hat.

Dieses ist ein grober Überblick, zu Einzelheiten, insbesondere Abgrenzung des luf Betriebes, empfehle ich dringend die Lektüre der genannten Quelle.

Schöne Grüße

MM