Hallo! Ich hätte da eine eigentlich einfache Frage, hab aber bisher nichts dazu im Internet finden können. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen
Angenommen Person A ist selbstständig, nur EÜR, keine doppelte Buchführung.
A kauft für 200€ Waren bei MeinPaket und löst einen Online-Gutscheincode (10% Preisnachlass) beim Kauf ein. Es ergeben sich 20€ Rabatt.
Per Lastschrift werden also nur 180€ vom Konto abgebucht.
Der Händler erhält von MeinPaket.de den vollen Kaufpreis (200€), der Rabatt steht somit nicht auf der Händler-Rechnung.
Wie müsste Person A dies in der EÜR verbuchen, da für den Gutschein ja eigentlich kein Beleg existiert?
Vielen Dank schonmal!
Michael