Meister BaföG

Das Ehepaar M hatt 1 kind der Mann die Steuerklasse 3 , die Frau die 5 , der Kinderfreibetrag ist auf der Lohnsteuerkarte des Mannes eigetragen.
Herr M beginnt nun eine Weiterbildung für 6 Monate in der er BaföG erhält.
Ist es sinnvoll wenn das Ehepaar M die Steuerklasse ändert ? Wenn ja wie und wer soll den kinderfreibetrag nehmen.

Das Ehepaar M hatt 1 kind der Mann die Steuerklasse 3 , die
Frau die 5 , der Kinderfreibetrag ist auf der Lohnsteuerkarte
des Mannes eigetragen.
Herr M beginnt nun eine Weiterbildung für 6 Monate in der er
BaföG erhält.
Ist es sinnvoll wenn das Ehepaar M die Steuerklasse ändert ?

Hallo,
Ja, das kann sich lohnen, weil die Frau dann nach der günstigen Klasse 3 besteuert wird und monatlich mehr Netto bleibt, als wenn sie nach der Klasse 5 abgerupft wird.

Wenn ja wie und wer soll den kinderfreibetrag nehmen.

Der der mehr verdient.

Gruß
Denis

Wenn ja wie und wer soll den kinderfreibetrag nehmen.

Der der mehr verdient.

Sagt das der Konz?

Das Gesetz sagt was anderes:

Bei Steuerklasse III bekommt man 1 KFB auf der Lohnsteuerkarte, bei Steuerklasse V keinen.

Bei Steuerklasse IV bekommen beide 1 KFB auf der Lohnsteuerkarte.

Nachzulesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/estg/index.html

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Nachfrage: beendet M seine Arbeit?
Hi !

In den bisherigen Antworten wird davon ausgegangen, dass M mit Beginn seiner Weiterbildung seine bisherige berufliche Tätigkeit beendet.

Aus dem Sachverhalt war dies aber nicht herauszulesen. Muss bei der Beantwortung also von einem Aufgeben oder einem Fortbestehen der beruflichen Tätigkeit ausgegangen werden?

BARUL76

.

Wenn ja wie und wer soll den kinderfreibetrag nehmen.

Der der mehr verdient.

Sagt das der Konz?

Das Gesetz sagt was anderes:

Bei Steuerklasse III bekommt man 1 KFB auf der
Lohnsteuerkarte, bei Steuerklasse V keinen.

Du scheinst meine Antwort nicht genau gelesen zu haben. Wenn der man pausiert, dann wird die Frau mehr verdienen, geht in die Klasse 3 und soll den Kinderfreibetrag ausnutzten.

Gruß
Denis

hi,

nebenbei, steuerklasse III macht sind wegen des doppelten grundfreibetrages, gel? der kinderfreibetrag bewirkt im regelverdienerfall nur peanuts, weil nur auswirkung auf KiSt und SolZ…

gruss,

showbee

Danke
[MOD] Komplettzitat gelöscht

Anmerk: Herr M bezieht ausser dem BaföG kein weiteres Einkommen.

Du scheinst meine Antwort nicht genau gelesen zu haben.

Du scheinst deine Antwort nicht genau gelesen zu haben.

Die Frage war, wer soll (!) das Kind nehmen?

Da kann man nicht antworten, der, der mehr verdient.

Wie du meiner Antwort entnehmen kannst, gibt es nämlich kein Wahlrecht.