Minijob einmalig über 400 Euro verdienen?

Hallo

ich bin Studentin, 26 Jahre, bezihe kein Bafög, kein Kindergeld und bin selbst versichert (nicht mehr familienversichert).

Ich habe einen Mini-Job bei dem ich ca 300-max 400 im Monat verdiene.
Da im April viel Arbeit anfallen wird, kann ich da evtl so viel arbeiten, dass ich dann ca 600 Euro verdienen kann.
Meine Frage:
Ist das möglich?Darf ich bei einer geringfügigen Beschäftigung einmalig mehr als 400 Euro verdienen?
Oder muss das dann schon anders eingestuft werden?

Falls es möglich ist, bezahle ich meine Krankenversicherung dann so wie bisher, also ca 82 Euro im Monat?? Oder mwird das dann auch alles angepasst oder vom Brutoo abgezogen etc?

Ich hoffe, mir kannjemand hier helfen.
Wäre über eine kurze Aufklärung hierzu wirklich sehr danbar:smile:

Vielen dank, lini-feli

Hallo,

Überschreitet in einem 400-Euro-Minijob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt die Beschäftigung versicherungsfrei.

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) anzusehen. Im Einzelfall kann es somit nicht nur zum Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze (400 Euro), sondern auch der jährlichen Arbeitsentgeltgrenze (4.800 Euro) kommen. Dabei ist die Höhe des Arbeitsentgelts in dem Monat, in dem die Entgeltgrenze unvorhersehbar überschritten wird, unerheblich. Vorhersehbar ist zum Beispiel die regelmäßige Zahlung eines Urlaubsgeldes oder Weihnachtsgeldes. Nicht vorhersehbar wäre beispielsweise ein längerer Arbeitseinsatz wegen krankheitsbedingtem Ausfall von anderen Arbeitskräften.

Hi Lini-Feli,

Hier ist es gut beschrieben, es kommt auf das Jahr gerechnet an …

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/1a_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1 AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)

und

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2 AG/1 geringfuegige beschaeftigung/4a Entgeltgrenze/Entgeltgrenze.html)

Bei weiteren Fragen …

Gruß Frank

Hallo

sobald auch nur 1 Euro über die 400 Eugo drüber ist muß man Lohnsteuer zahlen und auf Lohnsteuerkarte anmelden.

Gruß
maunzer