Minijob oder SteuerklasseV? Falsch beraten?

Der Ehemann ist in Steuerklasse 3, die Ehefrau muss wegen Mieteinnahmen sich selbst krankenversichern. Die Ehefrau hat jetzt ihren Minijobs in einen 460€ Job geändert, ist in Steuerklasse V und bezahlt den Regelsatz an die Krankenkasse. Muss aber bestimmt Ende des Jahres Lohnsteuer nachzahlen. Wäre es steuerlich nicht günstiger, sie behält den Minijobs ohne mtl. Abgaben und zahlt ihre Krankenversicherung? So zahlt sie doch eigentlich doppelt? Nämlich mtl. An die Krankenkasse Und Ende des Jahres ans Finanzamt.Oder?.. vielen Dank erstmal fürs Lesen und evtl für gute Tips:smile:

macht die Ehefrau eine getrennte Veranlagung? Dann könnte sie nachzahlen müssen, je nach Höhe des Gewinns aus V+V - und bei Zusammenveranlagung ggf, auch je nach Höhe des Gewinns aus V+V!

Hi!

Der Arbeitgeber muss die anfallende Lohnsteuer direkt abziehen.

Aber Du hast recht, bei der EInkommensteuerveranlagung kann sich noch eine Steuernachforderung (zusätzlich zur Lohnsteuer die bereits einbehalten wird) auf Grund dieses Jobs ergeben.

Ob das so ist und wie hoch diese Steuernachforderung ist, kann nur mit konkreten Zahlen gerechnet werden. Hierbei spielt das Gesamteinkommen der Eheleute eine Rolle.

Gruß derschwede77

Hallo

So zahlt sie doch eigentlich doppelt? Nämlich mtl. An die Krankenkasse Und Ende des Jahres ans Finanzamt.

Natürlich muss sie KV plus Steuern zahlen - aber „doppelt“ ist das nicht, weil das zwei völlig verschiedene Dinge sind, die nunmal jeder zu zahlen hat.

Auch sonst darf man das nicht zu einfach betrachten:

  1. Die Ehefrau muss über die Jahres-Einkommenssteuererklärung immer ihre Mieteinnahmen versteuern. Soweit dafür keine angemessenen Vorauszahlungen geleistet wurden, fällt immer eine entsprechende Nachzahlung an.

  2. Bei der Steuerklassenwahl 3+5 geht es nur darum, dass einer der beiden Ehegatten bis zur endgültigen Jahressteuerfestsetzung weniger, dafür der andere mehr im Geldbeutel behält. Wem das „Steuerstundungsmodell für Ehegatten“ nicht behagt, der kann jederzeit die monatlichen Steuern mit Steuerklassen 4+4 festsetzen lassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

  3. Viel interessanter als nur die Frage „was ist steuerlich günstiger“ ist doch die Frage „was ist insgesamt günstiger?“ - und dabei spielt die Krankenversicherung eine recht bedeutende Rolle, denn es gibt da ganz erhebliche Unterschiede was zum beitragspflichtigen Einkommen gehört:
    Pflichtversicherte zahlen Beiträge nur auf Arbeitseinkommen
    freiwillig Versicherte zahlen Beiträge auch auf Mieteinnahmen/Kapitaleinkünfte/etc.

Wenn die Ehefrau über 450 Euro monatlich verdient, ist sie pflichtversichert (muss auf Mieteinkünfte keine KV-Beiträge zahlen), mit Minijob „dürfte“ sie sich freiwillig krankenversichern … Was wird wohl insgesamt günstiger sein?

  1. Und dann sollte man auch die möglichen Auswirkungen für die Zeit nach dem Erwerbsleben/als Rentner bedenken
    z.B. (da der Beitrag von 2010 ist stimmen die sich jährlich ändernden Beträge nicht mehr)
    http://www.test.de/Abzuege-bei-der-Rente-Krankenkass…
    http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.p…

Grüsse Rudi

Vielen lieben Dank:smile:)