Mitarbeiterbelohnung - Bargeld möglich ? Incentives

Ist es möglich monatlich einem ausgewählten Mitarbeiter (z.B. dem mit den meisten Akquise-Leistungen) 40 EUR Bargeld an Stelle eines Geld-Gutscheins zu übergeben ? Wenn ja, reicht dafür eine eigens ausgestellte Quittung die den Grund des „Geschenks“ erfasst (z.B. „Für die beste Akquise-Leistung August 2013“) ? Wird dieses Vorgehen vom Finanzamt akzeptiert ?

Hallo,

leider ist der gesamte Lohnbereich nicht gerade mein Fachgebiet. Und bevor ich was falsches sage, halte ich mich lieber zurück…

Sicher weiß es aber jemand anderes.

Viele Grüße
Lorraine

Hallo visioncode,

wenn Sie einen Geldgutschein vergeben ist das Lohn und dieser ist sozialversicherungspflichtig und lohnsteuerpflichtig.

Lediglich Sachgutscheine können sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei

Ok dachte ich mir, danke.

Und wie werden Gutscheine richtig quittiert ? Wenn ich den 4 Mitarbeitern bspw. einen Gutschein bei Saturn o.ä. hole, reicht die Quittung für das Finanzamt aus ?

Hallo visioncode,
nur Sachbezüge werden akzeptiert. D.h. jeder Geldzufluss in bar ist kein Sachbezug und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Probiert´s doch mal mit Tankgutscheinen. Die dürfen mittlerweile auch einen Betrag enthalten und nicht mehr nur Literangaben. Aber Achtung: max. 44,- € pro Monat und Mitarbeiter nicht übersteigen.
MfG
J. Wolf

Solange es ordentlich versteuert wird, ist das schon o.k… Es gehört zu den steuerpflichtigen einnahmen!

Nein, Bargeld=Lohn !!
So besser nicht

Besser Gutscheine oder den betrag pauschal versteuern…Gruß

Hallo,
grundsätzlich spricht nichts gegen eine Barauszahlung. Als Nachweis sollte eine vom Arbeitnehmer unterschriebene Quittung ausreichen.
Bedenken sollte man aber, dass Geldgeschenke immer lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn darstellen, während Sachzuwendungen unter bestimmten Voraussetzungen Steuerfrei sind.
Gruss

Sehr geehrte/geehrter visioncode,

die Ausgabe des Gutscheines/Prämie in Form von Bargeld oder Überweisung ist leider nicht möglich. Leistungen in Form von Geld sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Mit freundlichen Grüßen

G-B

Grundsätzlich sind alle Einkünfte - egal in welcher Höhe - voll steuerpflichtig.

Ob letztendlich Steuer zu zahlen ist liegt an deinem zu versteuernden Einkommen, in das alle Einkünfte sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mit einberechnet werden.

Eventuell spielst du auf die sogenannte Härteausgleichs-Regelung an. Die besagt, dass für Einkünfte, die keine Arbeitnehmereinkünfte sind, ein „Härteausgleich“ in Höhe von 410 Euro das zu versteuernde Einkommen vermindert.

Hast du also als Versicherungsvermittler Einkünfte unter 410 Euro, werden diese zunächst der Summe der Einkünfte hinzugerechnet, vom zu versteuernden Einkommen per Härteausgleich jedoch wieder abgezogen.

Zum Arbeitslohn rechnen alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses erhalten: Das sind neben dem Gehalt auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Leistungsprämien, Tantiemen, vermögenswirksame Leistungen und alle anderen Bezüge und Vorteile, die Ihnen für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Einnahmen regelmäßig oder einmalig erhalten.

Warum arbeiten Sie nicht nach der 44,00 € Regel mit Gutscheinen oder Sachgeschenken, die werden in der Regel vom F.-Amt anerkannt.
Mfg.

Hallo,

ja dies ist möglich, allerdings sind Geldzahlungen stets steuer- und sozialversicherungspflichtig.

hmmm könnte bei ner Betriebsprüfung wie nicht versteuerter Arbeitslohn wirken.
Muss ich leider passen.
Klingt aber leider wie ein „Steuersparmodel“.
Steuerberater fragen bitte