Muss Verspätungszuschlag angedroht werden?

Hallo zusammen,

das Finanzamt ist ja berechtigt, bei Nichteinhalten des Abgabetermins der Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festzusetzen bis zu 10% der Stuerlast oder 25000,- EUR.
Muss dieser vorher nicht angedroht bzw. die Nichtabgabe angemahnt werden?

Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas sagen könnte:smile:

Muss dieser vorher nicht angedroht bzw. die Nichtabgabe
angemahnt werden?

hallo,

weder noch !

gruß inder

Ich darf dazu noch genauer ausführen, das sich die Abgabepflicht allein (für die Einkommensteuer) aus § 56 EStDV (i. V. m. § 25 EStG) und § 46 EStG ergibt. Es ist also nicht mal erforderlich, dass das Finanzamt hier Erinnerungen zur Abgabe verschickt.

Auch wer jetzt behauptet, mangels Aufforderung zur Abgabe seitens des Finanzamts eben nicht davon gewusst zu haben, dass er eine Erklärung abgeben muss, hat hier keine Chance.

Verpätungszuschlag steht übrigens im § 152 der Abgabenordnung.