Hallo zusammen,
das Finanzamt ist ja berechtigt, bei Nichteinhalten des Abgabetermins der Steuererklärung einen Verspätungszuschlag festzusetzen bis zu 10% der Stuerlast oder 25000,- EUR.
Muss dieser vorher nicht angedroht bzw. die Nichtabgabe angemahnt werden?
Wäre schön, wenn jemand hierzu etwas sagen könnte:smile: