Nach EU-Rente wieder arbeitsfähig und Steuer

Wenn man letztes Jahr noch für vier Monate eine EU-Rente bezogen hat und anschliessend wieder erwerbsfähig war, muss diese EU-Rente in der Steuererklärung angegeben werden??? Und wenn ja, auf welchem Formular??
Vielen Dank!!!

Hallo,

Anlage R ausfüllen und beifügen.

Gruß Woko

Danke für die schnelle Antwort. Wenn man nun mit Elster „herumspielt“ und den EU-Renten Betrag einsetzt, kommt bei dem Endergebnis eine wesentlich kleinere Summe heraus. Ist diese EU-Rente denn nicht steuerbefreit? Die Jahre vorher musste keine Steuererklärung abgegeben werden ( laut Steuerberater), weil keine anderen Einkünfte, ausser Rente, vorhanden waren.

Hallo,

Renten waren im Pronzip schon immer steuerpflichtig. Wenn allerdings alle Einkünfte unter dem Grundfreibetrag lagen, waren keine Steuern fällig. Sind nun noch andere zu versteuernde Einkünfte vorhanden, dann besser eine Steuererklärung machen um Nachforderungen zu vermeiden.

Gruß Woko

Vielen, vielen Dank für die antworten. Dann werd ich mal loslegen!!!