Nachforderung der Hundesteuer des EX-Ehepartners?

Folgender Fall:

Er ist seit 2006 räumlich von ihr getrennt. Sie hatte schon jahrelang Hunde und hat auch Steuern dafür gezahlt jedoch seit 2006 einfach nicht mehr. Er bekommt in 2009 die Aufforderung für die Jahre 2006-2009 für die Hunde zu zahlen. Ihm gehörten diese Hunde aber gar nicht und er hat sie auch nie angemeldet. Die Stadt erlässt ihm die Steuern für 2007-2009. Bis zur räumlichen Trennung soll er allerdings für 2006 noch zahlen (über 500 Euro). Mittlerweise sind sie geschieden.

Die Stadt sagt: „Sie haben ja schließlich die Hunde in der Wohnung gehabt und geduldet, auch wenn Sie nicht wussten, dass Ihre Frau keine Steuern mehr gezahlt hat. Ihre Frau zahlt nicht, also müssen Sie bezahlen!“

Ist das so einfach möglich? Vor allem wenn die Hunde auch auf die Frau angemeldet waren und die Frau die Hunde gekauf hat?

Kann das sein?

Hundesteuergesetz welcher Gemeinde ist anzuwenden?
Hi !

Die Hundesteuer (HSt) ist eine Gemeindesteuer. Einige Gemeinden haben gar kein HSt-Gesetz, andere haben ein sehr einfaches und wieder andere Gemeinden er sehr unüberschaubares. Ohne zu wissen, welches Gesetz dieser Frage zu grunde gelegt werden soll, kann diesen Fall niemand aufklären.

Bitte mal den Link auf ein Hundesteuergesetz setzen, dann können wir hier alle über das gleiche Gesetz diskutieren.

BARUL76

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Welches Gesetz genau greift weiß ich nicht. Die Hunde wurden in der Stadt Dortmund gehalten. Allerdings fordert die Stadt Köln nun die Hundesteuer, weil das der Wohnsitz des Ex-Ehemannes ist.
Die Stadt Köln hat auch bereits eine Vollstreckung eingeleitet, weil der Ehemann sich weigert zu zahlen.

Ich habe beide Satzungen gefunden.

Hier die von Dortmund:

http://steueramt.dortmund.de/project/assets/template…

Und hier die von Köln:

http://www.hunde-in-koeln.de/koeln_satzung.php