Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Person ist teilzeit angestellt und nebenberuflich freiberuflich tätig (kein Gewerbe, nur Freiberufler über Finanzamt gemeldet). Bei Rechnungen der freiberuflichen Tätigkeit wird MWSt ausgewiesen.
Über ein Nachhilfeinstitut wird Nachhilfeunterricht gegeben.
Wie verhält es sich mit der Abrechnung an das Nachhilfeinstitut? Muss hierzu eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt erfolgen oder ist, trotz Ausweisung der MWSt bei Rechnungen der freiberuflichen Tätigkeit, der Unterricht umsatzsteuerbefreit?
Vielen Dank im Voraus