nachträgliche Befreiung von Lohnsteuer

Hallo,
Ist jemanden bekannt ob es im allgemeinen möglich sich nachträglich von der Lohnsteuer befreien zu lassen?

Servus,

im Zuge der Einkommensteuerveranlagung wird alles ausgeglichen, was beim Lohnsteuerabzug zu viel war.

Es gibt Fälle, bei denen man ziemlich aufpassen muss. Z.B. dann, wenn der Arbeitslohn wegen eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens während eines Teils des Jahres nicht der deutschen ESt unterlegen hat, aber aus welchem Grund auch immer trotzdem Lohnsteuer einbehalten worden ist. Dann kann es nämlich gut sein, daß auf der Lohnsteuerbescheinigung auch ein falsches Steuerbrutto ausgewiesen ist.

In so einem Fall darf man sich nicht auf Formulare und übermittelte Datensätze verlassen, sondern muß die Situation in einer Anlage zur ESt-Erklärung mit allen wesentlichen Einzelheiten schildern, ggf. den Nachweis beifügen, daß der Arbeitslohn in der fraglichen Zeit tatsächlich im anderen Vertragsstaat besteuert worden ist.

Schöne Grüße

MM