Nachträgliche Herstellungskosten

Ich wohne seit Ende 96 in einem selbst gebauten Einfamilienhaus. Da mein Bauantrag noch aus 95 datierte machte ich Jahr für Jahr im Rahmen meiner Steuererklärung die Baukosten nach § 10 e EStG geltend. Für 99 nun strich mir das Finanzamt diverse Ding mit der Begründung, das die Kosten für die Außenanlagen nicht zu den Herstellungskosten gehören. Meine ganz „einfache“ Frage lautet nun: Ist das so korrekt???
Ich bin auf dem Gebiet Steuererklärung ein „zwangsweise“ interessierter Laie.
Vielen Dank im voraus! Peter

hi peter,

eigentlich ist das richtig, denn die aussenanlage dient ja genauso wenig wohnzwecken wie z.b. ein carport. habe aber leider nichts konkretes finden können. vielleicht finde ich was beim genauen suchen später…

gruss

shob

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Hallo showbee,
zunächst vielen Dank für Deine erste und sehr schnelle Reaktion. Ich habe im Bekanntenkreis jemanden, der vom ersten Bordstein bis zum letzten Quadratmeter Pflaster alles geltend u n d anerkannt bekommen hat.Pikanterweise vom selben FA, bei welchen auch ich „Kunde“ bin.
Das ein Carport bzw. Garage nicht anerkannt wird hatte ich auch schon gelesen, aber eben auch den Hinweis, das der Gesetzgeber hier keine genauen Grenzen gezogen hat…(wie öfters der Fall im dt. Steuerrecht).
Vielleicht findest Du oder ein/e andere/r Experte/-in noch einen „Rettungsanker“ für mich. Bis dahin! Gruß Peter

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Hallo Peter,
Leider hast Du nicht bezeichnet, was Dir denn gestrichen wurde. Aber es gehört sehr viel zu den Herstellungskosten des Gebäudes, nämlich auch die sog. unselbständigen Gebäudeteile wie AUßenanlagen lt BFH-Urteil vom 15.10.1965, BStBl.1966 III Seite12; FG BAden-Württemberg vom 21.9.1995, EFG 1996 Seite 134: Erdarbeiten, Fahrweg, GEhweg, Weg ums HAus, Hofbesfestigung, Carport, Garage, STellplatz (sogar wenn diese Autoplätze nachträglich hergestellt wurden, gehören sie zu den HErstellungskosten des GEbäudes (BFH-Urteil vom 28.6.1983, BStBl.1984 II Seite 196). Ausnahme bei den Garagen wäre nur, wenn die räumliche Entfernung zwischen Garage und Haus so riesig wäre, daß beide nix miteinander zu tun haben.
Der GArten ist in den Einkommensteuerrichtlinien R157 ABsatz5 geklärt: Nur die Pflanzen der Einfriedung (=lebender Zaun, HEcke etc.) gehören zu den HErstellungskosten des Gebäudes)
Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiterhelfen. Interessieren würde mich jetzt aber, was Dir denn genau gestrichen wurde?
Gruß Norbert