Nachträgliche Strassenbaukosten

Hallo,

ein Haus wird gebaut.
Das Haus wird vermietet.
Die Abschreibung ist degressiv.
Dann 5 Jahre später wird die Strasse gebaut und weitere 5 Jahre später kommt die Rechnung.
Diese nachträglichen Strassenbaukosten betragen 20.000 € pro Haus.

Werden diese 20.000 voll als Kosten in der Anlage V berücksichtigt oder werden diese Kosten abgeschrieben? Und wie werden diese Kosten dann abgeschrieben?

Vielen Dank

Servus,

Werden diese 20.000 voll als Kosten in der Anlage V
berücksichtigt oder werden diese Kosten abgeschrieben?

das kommt drauf an.

Wenn es sich um erstmalige Aufwendungen handelt (z.B. vorher war bloß eine provisorische Straße da, die jetzt ihre endgültige Decke bekommen hat; oder es ist ein Fußgängerweg gebaut worden, wo vorher keiner war), sind das nachträgliche Anschaffungskosten für Grund und Boden >> keine AfA, da bloß das Gebäude abgeschrieben wird.

Wenn der Wert des Grundstücks duch die umgelegte Maßnahme nicht wesentlich erhöht wird (keine Veränderung, bloß Erneuerung), geht es um Instandhaltungskosten für das Grundstück (selten!), die entweder im Jahr der Zahlung als Werbungskosten angesetzt werden oder auf bis zu fünf Jahre verteilt werden können.

Schöne Grüße

MM