Hallo,
ein Haus wird gebaut.
Das Haus wird vermietet.
Die Abschreibung ist degressiv.
Dann 5 Jahre später wird die Strasse gebaut und weitere 5 Jahre später kommt die Rechnung.
Diese nachträglichen Strassenbaukosten betragen 20.000 € pro Haus.
Werden diese 20.000 voll als Kosten in der Anlage V berücksichtigt oder werden diese Kosten abgeschrieben? Und wie werden diese Kosten dann abgeschrieben?
Vielen Dank