Nachträgliche Zusendung Anlage KAP

Hallo Gemeinde,

angenommen, jemand hat in seiner Einkommenssteuererklärung des Steuerjahres 2013 die Anlage KAP nicht mit abgegen, weil durch die Abgeltungssteuer vieles erleichtert wurde. Um aber dennoch die Verluste (Verlusttopf Aktien und Allgemein) aus 2013 mit zukünftigen Gewinnen in 2014 bzw. 2015 gegenrechnen zu lassen, könnte ein Steuerpflichtiger nachträglich die KAP 2013 mit ausgewiesener Verlustbescheinigung der Bank dem Finanzamt noch in diesem Jahr zukommen lassen, um dort die Verlustvorträge der vergangenen Jahre kenntlich zu machen? Die Motivation für diesen Schritt könnte darin begründet liegen, dass das FInanzamt die Altverluste aus 2013 in den zukünftigen Steuererklärungen 2014, 2015 usw. nicht akzeptiert.

Vielen Dank und Freundliche Grüße
Dan

Servus,

wenn mit der Veranlagung zur ESt noch kein verbleibender Verlustvortrag (auch nicht aus anderen Einkünften) festgestellt worden ist, ist seine Feststellung noch „offen“ und kann beantragt werden.

Nicht bloß die Anlage KAP eintüten, totstellen und dann hinterher enttäuscht sein, sondern die Anlage zusammen mit einem Dreizeiler, aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages auf den 31.12.2013 handelt.

Schöne Grüße

MM

Super, Danke für die Info!