Hallo Gemeinde,
angenommen, jemand hat in seiner Einkommenssteuererklärung des Steuerjahres 2013 die Anlage KAP nicht mit abgegen, weil durch die Abgeltungssteuer vieles erleichtert wurde. Um aber dennoch die Verluste (Verlusttopf Aktien und Allgemein) aus 2013 mit zukünftigen Gewinnen in 2014 bzw. 2015 gegenrechnen zu lassen, könnte ein Steuerpflichtiger nachträglich die KAP 2013 mit ausgewiesener Verlustbescheinigung der Bank dem Finanzamt noch in diesem Jahr zukommen lassen, um dort die Verlustvorträge der vergangenen Jahre kenntlich zu machen? Die Motivation für diesen Schritt könnte darin begründet liegen, dass das FInanzamt die Altverluste aus 2013 in den zukünftigen Steuererklärungen 2014, 2015 usw. nicht akzeptiert.
Vielen Dank und Freundliche Grüße
Dan