Nebenberuflich selbstständig wenn Partner in GB?

Ich habe mal eine interessante Frage:

A ist in Deutschland Festangestellter, B ist Brite mit Sitz in London und verkauft in einem Onlineauktionshaus Waren. Um Versandzeit zu sparen, will B den A einbinden und ihm vorab die Waren schicken, damit A sobald Waren verkauft sind, diese an den Kunden in Deutschland verschicken kann.

B will A dafür einen Betrag X monatlich überweisen und B überweist an A auch Geld für die Versandkosten, die für den A noch anfallen, da der ja täglich die Waren noch verschickt.

Nun die Fragen, was muss A beachten, dass er in D mit dem Finanzamt keinen Ärger bekommt? Nebenberuflich selbständig machen und dem B monatlich eine Rechnung schreiben? Das Geld für die Versandkosten wird ja umgehend für Porto wieder ausgegeben aber das kommt ja auf A’s Privatkonto?

Was gibt es zu beachten, das A keinen Probleme bekommt und alles rechtens abläuft?

Danke.

Hallo Rutia1,
das alles um ein bis zwei Tage Versandt zu sparen? Mit Anmeldung beim Finanzamt (Gewerbetreibender), Erlaubnis bei Arbeitgeber, Steuererklärung, Anmeldung bei der IHK, und, und, und. Am besten mal bei der Agentur für Arbeit nen Abendkurs für Selbstständig machen belegen. Aber ob das alles das Wert ist um zwei Tage Versandt einzusparen? Insbersondere Gewährleistungsübernahme der Güter???

Ich würde zur Agentur für Arbeit gehen und mich mal beraten lassen.

Gruß

Martin

Hi!

Deutschland und England sind in der EU. Zwischen den Ländern bestehen Doppelbesteuerungsabkommen, die bei Beziehungen untereinander das Besteuerungsrecht klar zuordnen.

Probleme bekommt man grundsätzlich nie mit dem FA, wenn man alles offen und ehrlich angibt.

Da nun aber ganz viele Regeln zu beachten sind, sollte man sich einen Steuerbertaer suchen, der einem dabei hilft. Unter Umständen sind viele Steuerarten zu prüfen. Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern wie Kaffeesteuer oder auch Zölle wären zu bedenken, um nur einen kleinen Anriss aus Steuersicht zu bieten.

Es sind NEBEN den steuerlichen Fragen auch die sozialversicherungsrechtlichen Punkte zu beachten. Wenn dieser Nebenschauplatz nicht beachtet wird, kann das für alle Beteiligten sehr unangenehm werden. Ich würde sagen, das dieser Nebenschauplatz sogar Dreh- und Angelpunkt des Ganzen ist.

Wie man das ganze am Besten aufstellt hängt immer auch von dem zu erwartenden Gewinn und den Umständen insgesamt ab.

Ich kann nur davon abraten sich hier einfach aufgrund von losen Forumsbeiträgen ein Bild zu machen und los zu legen. Das geht schnell in die Hose. Steuerlicher Rat vom Steuerberater ist hier definitiv sein Geld wert.

Mit freundlichen Grüßen

Mike Höltker

Als erstes musst Du mal schriftlich bei Deinen Arbeitgeber anfragen, ob er Dir die Genehmigung erteilt, diese Nebentätigkeit auszuüben. Ansonsten hätte er womöglich einen Kündigungsgrund. Kommt auf den Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Tarifvertrag an. Als nächstes musst Du Dir einen Gewerbeschein von dem für Deine Gemeinde zuständigen Gewerbeamt holen. Die melden dann Deine selbstständige Tätigkeit dem Finanzamt und dann meldet sich die Handelskammer bei Dir, die einen Betrag von Dir haben möchte sowie die Berufsgenossenschaft. Wahrscheinlich genügt für den Nachweis Deiner Einnahmen eine Einnahmen-/Überschuss-Rechnung (kommt auf den Umfang der Nebentätigkeit an) und diese Frage solltest Du dann noch einmal mit Deinem Steuerberater erörtern.

Hallo,
damit es mit dem FA keinen Ärger gibt:

  1. Gewerbe anmelden
  2. für die geschäftlichen Transaktionen ein 2. Konto anlegen, über das die Geschäfte laufen.
  3. Rechnungen schreiben bzw. Ausgaben mit Rechnungen belegen, auch Versandkosten.

Wenn die Einkünfte größer als 17500,00 € p.a. sind, dann besser einen Steuerberater einschalten.

Hey,
grenzüberschreitender Warenverkehr und Dienstleistung mit einem nicht EU-Land.
Hier fragst du am besten einen Steuerberater.
Das Umsatzsteuerrecht ändert sich LEIDER alle 6 Monate.
Gruss

Hallo,

Schlicht und einfach würde ich sagen, dass der in Deutschland lebende Empfänger ein Gewerbe anmelden sollte mit dem Vorrang der Kleinunternehmerregelung. Dabei hat er keinen großen Aufwand und muss keine MwSt abführen (darf diese allerdings auch nicht beim Finanzamt geltend machen). Eine komplette monatliche Rechnung an den Versender und dann hat man etwas in der Hand um die mtl. Abrechnung beim Finanzamt machen zu können.

Paule2220

Hallo,

leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Viel Erfolg noch bei der Suche der Antwort

gruß