Nebengewerbe Steuern

Hallo,

Und zwar würde ich neben meiner Berufstätigkeit, gerne ein Nebengewerbe betreiben. In dem fall das, der Kleinunternehmer regelung. Meint Umsatz wird die festgesetzte grenze nicht überschreiten. Demnach bin ja ich ja Umsatzsteuerbefreit. Ich habe halt nur Einkommenssteuer zu zahlen. Sagen wir mal ich hab aus meiner nicht selbstständigen arbeit, ein BruttoLohn von 20.000 / Jahr. Und mit der selbstständigen Arbeit von 5.000/ Jahr. Wird das dann zusammengefasst berechnet oder getrennt?. Weil die Lohnsteuer muss ja dann ohnehin abgezogen werden, da diese ja von meinem Arbeitgeber abgeführt wird, habe ich also nur einkommenssteuer auf die z.b. 5.000€ aus selbständiger arbeit zu zahlen?

Liebe Grüße

Guten Abend

habe halt nur Einkommenssteuer zu zahlen. Sagen wir mal ich
hab aus meiner nicht selbstständigen arbeit, ein BruttoLohn
von 20.000 / Jahr. Und mit der selbstständigen Arbeit von
5.000/ Jahr. Wird das dann zusammengefasst berechnet oder
getrennt?.

Wird zsammengefasst.
Am Ende des Jahres müsste dann eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.Dort werden sowhl Einkünfte (=Einnahmen - Werbungskosten) aus nichtselbständiger Arbeit als auch der Gewinn (=Einnahmen - Ausgaben) aus Gewerbebetreib angegeben.

Vereinfacht gesagt:
Die beiden Einnahmequellen wird das addiert.
Danach werden noch ggf. Freibeträge abgezogen.
Aus diesem Ergebnis dann nach dem Einkommensteuertarif (§32a EStG) die Steuerschuld ermittelt.

Weil die Lohnsteuer muss ja dann ohnehin abgezogen
werden, da diese ja von meinem Arbeitgeber abgeführt wird,
habe ich also nur einkommenssteuer auf die z.b. 5.000€ aus
selbständiger arbeit zu zahlen?

Das kommt drauf an.
Wie oben skizziert wird die Steuerschuld aus dem zvE (zuversteuerndes Einkommen) errechnet. Die errechnet Steuerschuld wird dann mit der bereits abgeführten Lohnsteuer verrechnet und die Differenz muß nach gezahlt werden.
Oder wenn etwas zuviel bezahlt wurde wird der Betrag zurück erstattet.

MfG

Hallo,

meines Wissens wurde das Rechtsberatungsgesetz etwas gelockert, denn bisher durfte man als Laie keine konkreten Fragen beantworten.

Damit also zu hypothetischen Frage, wie ein nichtselbstständiges Einkommen von 20.000 € und ein Einnahmenüberschuss von 5.000 € zu versteuern wäre:

Die Summe der Einkünfte beträgt 25.000 €.
Vom Finanzamt wird die zu zahlende Einkommensteuer bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen 25.000 € berechnet und von dieser Steuerschuld die bisher geleisteten Steuern abgezogen.
Im Ergebnis wären nur die zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 5.000 € zu versteuern.

Schöne Grüße!

Hallo , alle Einkünfte kommen in ein Topf , alle Ausgaben in ein anderen Topf, Anfänger haben meistens große Ausgaben und so kommt nicht bis zum großen Einkommensteuer Unterschied , melden sie Gewerbe an und gehen sie zum Steuerberater das es ihnen erklärt wie und was sie alles zum Absetzen haben , wie sie Rechnungen schreiben sollen , was sind alles Geschäftsausgabe usw. Nachfragen kennen sie in IHK oder auch anrufen - zwischendurch in Finanzamt - leider sind meine alle Frage wegen Online-Shop kaum beantwortet worden , irgendwie ist Onlinehandel nicht komplett gesetzlich geregelt und alle wiesen ganz gut zu beraten wenn es um Handwerkliche betrieb geht.

Nur Mut und viel Erfolg

Hallo Curvededge,
für die Einkommensversteuerung werden die Beträge aus beiden „Tätigkeiten“ zusammengezählt und nach einigen Abzügen wird dann die Steuer darauf ermittelt. Von der ermittelten Steuer werden dann die Steuern abgezogen, die bei der nichtselbständigen Tätigkeit als Arbeitsnehmer monatlich vorab bereits vom Fiskus eingezogen worden sind.
Im Prinzip würde sich sich die Steuer nur auf die Einnahmen aus der Nebentätigkeit ergeben. Leider haben wir ein prozenuales Steuersystem, das in bestiimmten Intervallen ansteigt, so dass die Steuer auf die „letzten“ 5.000,- Euro prozentual höher sein kann, als auf den Durchschnitt.
Sollte noch etwas unklar sein, bitte Rückfrage.
Gruß

Hallo,

Erstmal vielen Dank für die vielen antworten.
Nun ist mir das ganze klarer geworden.
Wie sieht das nun aus, wenn ich nun ein Gewerbe bzw. Nebengewerbe anmelde. Reicht es der Steuererklärung einfach eine Seite beizulegen, in denen meine Einnahmen/Ausgaben aufgezeigt werden?. Oder MUSS Anlage G oder S beigefügt werden?

Hallo Curvededge,

ja genau so ist es. Ihr Arbeitgeber führt die Lohnsteuer von Ihrem Arbeitseinkommen ab was Sie von Ihrer Festanstellung erhalten.

Ihre Einkünfte und Ausgaben müssen Sie über eine sog. EÜR machen. Der daraus resultierende Gewinn ist entsprechend zu versteuern.

Allerdings werden Ihre Arbeitseinkünfte vom Job und Ihre Gewinne/Verluste aus dem Nebengewerbe zusammen geführt, da Sie ja sehr wahrscheinlich ein Einzelunternehmen gründen werden. Fazit: all Ihre Einkünfte und Ausgaben kommen hier in einen Topf.

Die Höhe der Einkommenssteuer kann man nicht einfach so nennen. Es gibt allerdings einen Leitsatz: „behalte 50% von deinen Einkünften zurück für den Staat und du bist auf der sicheren Seite“.

Am besten aber mal einen Steuerberater fragen.

Gruß
Die Tante

Hallo Curvededge,
es muss bei einer gewerblichen Nebentätigkeit nicht nur eine Anlage G beigefügt werden, sondern auch eine Anlage EÜR bzw. eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Gruß

leider kann ich dir darauf keine brauchbare antwort geben.

keine ahnung. frag einem steuerberater.

Hallo,

Grundsätzlich stimmt es, aber sie sollten bedenken das durch die Mehreinnahme ein höherer Steuersatz festgesetz wird. Der Arbeitgeber hält nur für die Einkünfte aus nicht selbtständiger Arbeit die Lohnsteuer ein und führt diese beim Fiskus. Für die Nebeneinkünfte als Kleinunternehmer kann beim Fiskus ESt-Vorauszahlungen geleistet werden, damit, mit der Einkommenteuererklärung der Schock der Nachzahlung nicht so hoch ist. Als Kleinunternehmer sind sie nun verpflichtet bis zum 31.05 des folge Jahres ihre Est-Erklärung einzureichen. Und auch wenn sie als Kleinunternehmer auf die Umsatzsteuer verzichten denken sie dran sie müssen trotzdem eine USt-Jahreserklärung einreichen. Und auf den Rechnungen immer erkenntlich machen,das sie Kleinunternehmer gem. §19 UStG sind (und keine Steuerausweisen, sonst schulden sie diese auch beim Fiskus.)

Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße

Hallo, in deiner Einkommensteuerveranlagung würden die Positionen „Bruttolohn“ und „Gewinn“ aus Nebengewerbe zusammengefasst. Anschliessend wird die Gesamtsteuer berechnet und die Lohnsteuer angerechnet.Es würde dann ein Spitzenbetrag noch zu zahlen sein.

Beste Grüsse

Hallo zurück,

der Überschuss jeder Einkunftsart - Sie haben zwei, es gibt insgesamt 7 im Einkommensteuerrecht - wird zunächst getrennt ermittelt und dann wird alles zusammengefasst. Im neuen Jahr geben Sie für das alte
Jahr eine Einkommensteuererklärung ab, in der Sie Ihre Einkünfte erklären wie oben dargelegt. Die von Ihrem Arbeitgeber entrichtete Lohnsteuer wird von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Was dann übrig bleibt, müssen Sie entweder nachzahlen oder bekommen Sie vom Finanzamt
erstattet. Sie zahlen also die Einkommensteuer auf Ihre Gesamteinkünfte unter Abzug der bereits geleisteten Lohnsteuer.

MfG

Hallo
geh bitte zum Steuerberater.

MfG
Boooster

Sorry für meine späte Antwort. Für das Nebengewerbe mußt Du eine Einnahmen-Überschuß Rechnung machen. Verluste daraus können mit Deiner Einkommenssteuer verrechnet werden. Aber Achtung: zu viel Verluste über mehrere Jahre können auch als Hobby ausgelegt werden. Es sollte bei dem Nebengewerbe auf jeden Fall eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen. Schöne Grüße g.