Hallo,
ein Arbeitnehmer übt eine Nebentätigkeit aus und wird arbeitslos. Die Nebentätigkeit wird dem AA gemeldet und weiter ausgeübt, auch als der Leistungsanspruch auf AlG 1 erschöpft ist. Der Betreffende ist jetzt nur noch beim AA als „Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ gemeldet, damit er die Bedingungen für eine Rente mit 60 Jahren erfüllt. Welchen Status hat jetzt die „Nebentätigkeit“?
Danke!
Gruß jetme