Nebentätigkeit bei Arbeitslosmeldung

Hallo,

ein Arbeitnehmer übt eine Nebentätigkeit aus und wird arbeitslos. Die Nebentätigkeit wird dem AA gemeldet und weiter ausgeübt, auch als der Leistungsanspruch auf AlG 1 erschöpft ist. Der Betreffende ist jetzt nur noch beim AA als „Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ gemeldet, damit er die Bedingungen für eine Rente mit 60 Jahren erfüllt. Welchen Status hat jetzt die „Nebentätigkeit“?

Danke!
Gruß jetme

Hallo,

ein Arbeitnehmer übt eine Nebentätigkeit aus und wird
arbeitslos. Welchen
Status hat jetzt die „Nebentätigkeit“?

Das Arbeitslosengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden wie bisher versteuert: wenn es ein Minijob ist, ist es mit der pauschalen Steuer erledigt, bei Lohneinkünften sind diese in Anlage N zu erklären oder wenn ein Gewerbe vorliegt…
also alles wie vor der Arbeitslosigkeit

Schöne Grüße
C.