Neukauf KFZ absetzen

hallo Spezialisten,

ich bin seit Mai diesen jahres als Webmaster selbständig. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung habe ich bis jetzt selber gemacht, was bei den wenigen Rechnngen und Belegen kein Problem ist. (Steuerberater war mir mit 42.-€ im Monat einfach zu teuer)
Nun meine Frage.
Ich muss mir ein neues Auto zulegen. Es wird voraussichtlich ein ca. 3 - 4 Jahre alter Gebrauchtwagen werden. Den Kauf, also die Mehrwertsteuer, möchte ich nun absetzen. Wie wird das gemacht.
Es wird ja, so glaube ich, über mehrere Jahre abgeschrieben. Aber wie???
Wie ist das eigentlich mit Werbemittel. Hier kann man doch auch nur die Mehrwertsteuer absetzen, oder??

Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe.
Patrik

Hallo.
Die Rechnung für den PKW muss den MwSt-Betrag enthalten. Um die
volle MwSt vom Finanzamt zurückzuholen, darf der PKW ausschließlich
geschäftlich genutzt werden.
Die Abschreibung hat hiermit nichts zu tun. Da der Nettowert des
PKW Anlagevermögen darstellt, mindert die Abschreibung nur den Wert des PKW.
Von alle Belegen (Benzin, Werkstattrechnungen etc.) kannst du dir
den MwSt-Anteil vom Finanzamt zurückholen.
Auch alle anderen Aufwendungen die du hast (auch Werbemittel) werden
mit Steuern belastet sein (siehe auch deine Belege). Diese MwSt
holst du dir auch über die Voranmeldung zurück.
Ich hoffe es hilft weiter
Tschüss

Hallo,
das mit der Mehrwertsteuer bei Werbemittel ist klar.
Zur Mehrwertsteuer beim KFZ möchte ich wissen, ob ich den kompletten Mehrwertsteuerbetrag der Kaufrechnung auf einmal angeben kann.
Und wenn das KFZ nicht ganz geschäftlich benutzt wird, sondern teils zu privaten Zwecken, z.B. 50%, kann ich dann auch nur 50% der Mehrwertsteuer des Kaufbetrages absetzen??
Danke
Patrik

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

beim Kauf eines PKW nimmst du die volle Vorsteuer für deine Umsatzsteuervoranmeldung. Bezweifle allerdings, dass bei einem Gebrauchtwagen überhaupt die MwSt ausgewiesen wird - Differenzbesteuerung des Verkäufers…

Alle übrigen Aufwendungen, die mit deiner gew. Tätigkeit zusammenhängen und bei denen ein Vorsteuerabzug möglich ist bringst du zum Ansatz in der Umsatzsteuervoranmeldung.

Im Gegenzug mußt du die Privatnutzung deines PKW versteuern. Siehe hierzu 1%-Regelung oder Fahrtenbuch…

Für die Abschreibung des PKW nimmst du den Nettowert und verteilst ihn bei deinem Fall auf 3-4 Jahre…

Gruß Inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, ich nochmal,
das mit den laufenden Kosten ist alles klar.
Mir gehts um die Mehrwertsteuer der Kaufsumme und was im Beitrag vorher angesprochen wurde. Wie ist das zu machen??
„Für die Abschreibung des PKW nimmst du den Nettowert und verteilst ihn bei deinem Fall auf 3-4 Jahre…“
Wie ist das zu machen??

Hier einmal ein konkretes Beispiel, bei dem Ihr mir es etwas genauer darstelllen könntet wie man das ganze umsetzt.
Gebrauchtwage 3 Jahre
Kaufsumme 10.000 plus MwSt 1.600 -->11.600.-€
zu 50%Privatnutzung 50% geschäftlich

Aus Eurer Hilfe denke ich ist es so, dass
1.600.-€ (die Mehrwertsteuer) im Monat des Kaufes in der Umsatzsteuervoranmeldung als Betriebsausgaben angegeben werden.
Ist das Korrekt?

Wie ist das mit dem „Abschreiben“???
Wie und was gibt man da wo an??? Sorry habe leider fast keine Ahnung von dieser Materie.
Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe
Patrik

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier was aus dem Haufe Steuer-Office dazu :

Hat der Unternehmer ein erworbenes Fahrzeug, welches sowohl für unternehmerische als auch für nicht unternehmerische Zwecke genutzt wird, zulässigerweise insgesamt seinem Unternehmen zugeordnet (was der Normalfall ist), kann er nur noch 50 % der Vorsteuerbeträge abziehen, die auf die Anschaffungskosten und die Unterhaltskosten dieses Fahrzeugs entfallen (§ 15 Abs. 1b UStG). In diesem Fall entfällt allerdings die Besteuerung der nicht unternehmerischen Nutzung dieses Fahrzeugs (§ 3 Abs. 9a Satz 2 UStG).

Der auf 50 % beschränkte Vorsteuerabzug erfolgte im Vorgriff auf die geplante Änderung der 6. EG-Richtlinie. Experten sehen in diesem Vorgriff einen Verstoß gegen die „Stand-Still„-Regelung ( Art. 17 Abs. 6 6. EG-Richtlinie. Auch das Finanzgericht Niedersachsen hat in zwei Fällen (Urteile v. 10.2.2000, 5 K 515/99 und 5 K 570/99; Az. beim BFH: V R 30/00 und V R 29/00) bereits mit nicht rechtskräftigen Urteilen entschieden, dass die Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 % zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war. Eine nach der 6. Richtlinie (77/388/EWG) erforderliche Ermächtigung des EG-Rechts für die deutsche Sonderregelung wurde mit Entscheidung vom 28.2.2000 rückwirkend auf den 1.4.1999 erteilt. Mit Beschluss v. 30.11.2000 - V R 30/00 wurde das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Praxis-Tipp
Im Hinblick auf die Zweifel an der Zulässigkeit der Rückwirkung der Ermächtigung auf den 1. 4. 1999 für die Einführung der Vorsteuerabzugsbegrenzung auf 50 % für gemischtgenutzte Fahrzeuge sollten jedenfalls die Steuerfestsetzungen, in denen sich die Frage auswirkt, „offengehalten“ werden.

Ich frage mich aber, ob Patrik ggf. ein EÜ-Rechner ist, der kein gewillkürtes Beriebsvermögen haben darf?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, ich nochmal,
das mit den laufenden Kosten ist alles klar.
Mir gehts um die Mehrwertsteuer der Kaufsumme und was im
Beitrag vorher angesprochen wurde. Wie ist das zu machen??
„Für die Abschreibung des PKW nimmst du den Nettowert und
verteilst ihn bei deinem Fall auf 3-4 Jahre…“
Wie ist das zu machen??

Hier einmal ein konkretes Beispiel, bei dem Ihr mir es etwas
genauer darstelllen könntet wie man das ganze umsetzt.
Gebrauchtwage 3 Jahre
Kaufsumme 10.000 plus MwSt 1.600 -->11.600.-€
zu 50%Privatnutzung 50% geschäftlich

Aus Eurer Hilfe denke ich ist es so, dass
1.600.-€ (die Mehrwertsteuer) im Monat des Kaufes in der
Umsatzsteuervoranmeldung als Betriebsausgaben angegeben
werden.
Ist das Korrekt?

Wie ist das mit dem „Abschreiben“???
Wie und was gibt man da wo an??? Sorry habe leider fast keine
Ahnung von dieser Materie.
Vorerst vielen Dank für Eure Hilfe
Patrik

Hallo. Kann erst jetzt antworten, da ich am Wochenende nicht online bin. Also:

Wenn jetzt schon klar ist, das die Nutzung 50:50 ist, darfst du nur
50% der VSt in der UST-Voranmeldung geltend machen. Die restlichen
50% erhöhen den Anschaffungswert des PKW.
Sprich dein Beispiel:

800 Euro gibts du in der UST-VA an
Wert des PKW beträgt dann 10800 Eur.
Da PKW auf 6 Jahre abgeschrieben werden und er bereits 3 Jahre alt ist, kannst du nur noch 3 Jahre abschreiben.
Also: 10.800 Eur : 3 Jahre = 3.600 Eur pro Jahr
diese 3.600 Euro mindern deinen Gewinn.
Bsp.:
Umsatzerlöse 10000
Kosten PKW 200 (Tanken, Inspektion, TÜV etc.)
Abschreibung 3600
Gewinn 6200
Dieser Gewinn wird über die Körperschaftsteuer besteuert.

Trotz dieses Hinweises solltest du dir ein Seminar über Buchhaltung & Steuern suchen. Ist ganz hilfreich.
Tschüss

Hallo. Kann erst jetzt antworten, da ich am Wochenende nicht
online bin. Also:

Wenn jetzt schon klar ist, das die Nutzung 50:50 ist, darfst
du nur
50% der VSt in der UST-Voranmeldung geltend machen. Die
restlichen
50% erhöhen den Anschaffungswert des PKW.

  • Nein - Vorsteuer kann voll geltend gemacht werden, Privatnutzung wird über den JA berücksichtigt !!! - gibt`s ein OFD-Schreiben bez. behandlung von Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten KfZ - gilt ab 01.01.2003

Sprich dein Beispiel:

800 Euro gibts du in der UST-VA an
Wert des PKW beträgt dann 10800 Eur.
Da PKW auf 6 Jahre abgeschrieben werden und er bereits 3 Jahre
alt ist, kannst du nur noch 3 Jahre abschreiben.
Also: 10.800 Eur : 3 Jahre = 3.600 Eur pro Jahr
diese 3.600 Euro mindern deinen Gewinn.
Bsp.:
Umsatzerlöse 10000
Kosten PKW 200 (Tanken, Inspektion, TÜV etc.)
Abschreibung 3600
Gewinn 6200

  • falsch s.o.

Dieser Gewinn wird über die Körperschaftsteuer besteuert.

  • wieso denn Körperschaftsteuer ???

Trotz dieses Hinweises solltest du dir ein Seminar über
Buchhaltung & Steuern suchen. Ist ganz hilfreich. - auf jeden Fall

Gruß Inder