Hallo,
Kann man eine Verwandte, die als Tagesmutter eingesetzt wurde,
steuerlich absetzen?
Nee, bestenfalls kann man in einem bestimmten Rahmen die Kosten dafür geltend machen.
Die Verwandte ist KEINE eingetragene Tagesmutter und hat einfach pro Betreuungstag Bargeld bekommen. Zudem hat Sie in dieser Zeit Hartz IV bezogen. Es sind keine Quittungen über die gezahlten Beträge vorhanden und es können auch nicht ohne weiteres welche besorgt werden, da Streit besteht.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass Tagesmütter nur steuerlich abgesetzt werden können, wenn diese eingetragen sind.
Mir stellt sich jetzt die Frage, wo di eingetragen sein sollten. Gibt es sowas wie eine Tagesmutterrolle analog zu den Handwerkern?
Trifft dies auch auf Verwandte zu?
Im Grunde würde das keinen Unterschied machen, solange es nicht die Eltern des Kindes sind und/oder sie mit im Haushalt wohnen.
Wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht, dann geht es nur bargeldlos. Das FA will Rechnung und Bankauszüge sehen. Über geringfügige bzw. sozialversicherungspflihtige Beschäftigungsverhältnisse reden wir hier ja wahrscheinlich nicht, wenn ich mal eingetragen mit angemeldet (bei Minijobzentrale bzw. der zuständigen Krankenkasse) gleichsetze.
Sieht also schlecht aus. Die Kosten würden nicht anerkannt und die Verwandte bekommt vielleicht auch noch Ärger mit dem Amt wegen Leistungsmißbrauchs. Und man selbst wegen Schwarzarbeit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__111.html Absatz 1 Nr. 2 und 2a wären hier relevant. Das Ganze kann dann weit darüber hinausgehen, dass entsprechende Leistungen nachträglich abgeführt bzw. angerechnet werden.
Einfach nicht mehr darüber nachdenken und beim nächsten Mal anders machen.
Grüße