Nicht eingetragene Tagesmutter absetzbar?

Hallo.

Kann man eine Verwandte, die als Tagesmutter eingesetzt wurde, steuerlich absetzen? Die Verwandte ist KEINE eingetragene Tagesmutter und hat einfach pro Betreuungstag Bargeld bekommen. Zudem hat Sie in dieser Zeit Hartz IV bezogen. Es sind keine Quittungen über die gezahlten Beträge vorhanden und es können auch nicht ohne weiteres welche besorgt werden, da Streit besteht.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass Tagesmütter nur steuerlich abgesetzt werden können, wenn diese eingetragen sind. Trifft dies auch auf Verwandte zu?

Hallo,
verstehe ich das richtig, Sie möchten quasi Ausgaben, die Ihr Gegenüber mit hoher Wahrscheinlichkeit weder bei der Steuer, noch beim Sozialamt angeben hat, steuermindernd geltend gemachen???
MfG
Don

Hallo,

egal ob es geht oder nicht wäre ich damit vorsichtig. Denn wenn keine Quittungen vorhanden sind: hat die Tagesmutter ihre Nebentätigkeit bei der Arbeitsagentur angebeben? Und wurde sie überhaupt angemeldet bei der Minijobzentrale? Das klingt ja alles äußerst suspekt…

Wenn alles rechtskonform angemeldet wurde: eine Tagesmutter MUSS angemeldet und als solche qualifiziert sein um sie absetzen zu können.

Grüße
Jessica

Hallo,

Kann man eine Verwandte, die als Tagesmutter eingesetzt wurde,
steuerlich absetzen?

Nee, bestenfalls kann man in einem bestimmten Rahmen die Kosten dafür geltend machen.

Die Verwandte ist KEINE eingetragene Tagesmutter und hat einfach pro Betreuungstag Bargeld bekommen. Zudem hat Sie in dieser Zeit Hartz IV bezogen. Es sind keine Quittungen über die gezahlten Beträge vorhanden und es können auch nicht ohne weiteres welche besorgt werden, da Streit besteht.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass Tagesmütter nur steuerlich abgesetzt werden können, wenn diese eingetragen sind.

Mir stellt sich jetzt die Frage, wo di eingetragen sein sollten. Gibt es sowas wie eine Tagesmutterrolle analog zu den Handwerkern?

Trifft dies auch auf Verwandte zu?

Im Grunde würde das keinen Unterschied machen, solange es nicht die Eltern des Kindes sind und/oder sie mit im Haushalt wohnen.

Wenn es um haushaltsnahe Dienstleistungen geht, dann geht es nur bargeldlos. Das FA will Rechnung und Bankauszüge sehen. Über geringfügige bzw. sozialversicherungspflihtige Beschäftigungsverhältnisse reden wir hier ja wahrscheinlich nicht, wenn ich mal eingetragen mit angemeldet (bei Minijobzentrale bzw. der zuständigen Krankenkasse) gleichsetze.

Sieht also schlecht aus. Die Kosten würden nicht anerkannt und die Verwandte bekommt vielleicht auch noch Ärger mit dem Amt wegen Leistungsmißbrauchs. Und man selbst wegen Schwarzarbeit http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__111.html Absatz 1 Nr. 2 und 2a wären hier relevant. Das Ganze kann dann weit darüber hinausgehen, dass entsprechende Leistungen nachträglich abgeführt bzw. angerechnet werden.

Einfach nicht mehr darüber nachdenken und beim nächsten Mal anders machen.

Grüße

Hallo,

ob Du es glaubst oder nicht: ja, es gibt eine Liste vom Jugendamt die zumindest wenn der Staat Zuschüsse zur Kinderbetreuung gibt relevant ist. Das gibt es nur wenn die Tagesmutter geprüft und in die Liste aufgenommen ist.

Grüße
Jessica

Hallo,

ob Du es glaubst oder nicht: ja, es gibt eine Liste vom Jugendamt die zumindest wenn der Staat Zuschüsse zur Kinderbetreuung gibt relevant ist. :smiley:as gibt es nur wenn die Tagesmutter geprüft und in die Liste aufgenommen ist.

Das glaube ich nur insofern, wenn es darum geht tasächlich Zuschüsse vom Jugendamt zu bekommen, wobei für diese Klientel, dann die steuerliche Absetzbarkeit eher weniger interessant sein dürfte. Wenn es aber nur darum geht, dass „von der Steuer abzusetzen“ ist das nicht notwendig. Und wahrscheinlich ist auch noch so, dass das von Bundesland und sogar von Landkreis zu Landkreis anders geregelt sein kann.
Aber grundsätzlich ist gegen einen besonderen Nachweis einer Qualifikation nichts einzuwenden.

Grüße