Notebook in Einkommenssteuererklärung?

Kann ich problemlos mein Notebook bei der Einkommenssteuer
absetzen?
Welche Begründung muss ich schreiben?
Danke im vorraus
heraklin

Moin!

Kann ich problemlos mein Notebook bei der Einkommenssteuer
absetzen?
Welche Begründung muss ich schreiben?

Leider kann ich aus Deine ViKa nicht sehen, ob Du selbständig oder angestellt bist. Falls Du angestellt bist, solltest Du Dir von Deinem Arbeitgeben bescheinigen lassen, daß Du das Notebook auch für dienstliche Zwecke einsetzt. Wie häufig der Rechner dienstlich eingesetzt wird und wie stark die private Nutzung ist, wird in einem Formblatt des Finanzamtes eingetragen.

Munter bleiben… TRICHTEX

Hi,

grundsätzlich unterstellt das Finanzamt, daß, je teuerer ein Gerät war, die berufliche Nutzung umso wahrscheinlicher ist. Weiterhin ist hilfreich, insbesondere wenn Kinder im Haushalt sind, wenn ein weiterer PC im Haushalt vorhanden ist. Bisher habe ich jeden Rechner als beruflich motivierten Erwerb durchbekommen.

Allerdings sollte ein Notebook in zumindest einem vagen Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen. Wenn Du angestellter Maler und Anstreicher bist, sind die Chancen wohl eher gering. Als Lehrer oder bürolich tätiger Mensch, insbesondere im Außendienst, wirst Du weniger Probleme haben.

Gruß
Christian

frage!

grundsätzlich unterstellt das Finanzamt, daß, je teuerer ein
Gerät war, die berufliche Nutzung umso wahrscheinlicher ist.

hi chris,

woher hast du denn die weisheit??? auf die leier bin ich noch nie gekommen… hast du das irgendwo gelesen oder ist es nur persönliche meinung und erfahrung?

fragt sich der

showbee

Antwort!
Hi showbee,

woher hast du denn die weisheit??? auf die leier bin ich noch
nie gekommen… hast du das irgendwo gelesen oder ist es nur
persönliche meinung und erfahrung?

das sagen mir die Steuertips für Angestellte von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft (http://www.steuertips.de). Ohne Urteil, ohne Beweis, allerdings haben die mich noch nie belogen oder falsch informiert.

Gruß
Christian

Hi Showbee,

kann ich aber auch „bestätigen“:smile:

meint mfG Steueradler

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das sagen mir die Steuertips für Angestellte von der
Akademischen Arbeitsgemeinschaft (http://www.steuertips.de).
Ohne Urteil, ohne Beweis, allerdings haben die mich noch nie
belogen oder falsch informiert.

Gruß
Christian

Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Konz!

Gruß
Wolfgang

1 Like

konz?
hi wolfgang,

zum konz sagte unser lehrer immer folgendes:

25% vom konz sind nur ausfüllhilfe für die formulare, welche auch in vernünftigen broschüren der FinW abgedruckt sind,

die nächsten 25% vom konz stehen in richtlinien, hinweisen, BMF-schreiben und OFD vfg. drinn, nur nicht so kurz,

weitere 25% sind die schlussfolgerungen aus einem guten kommentar auf die jeder halbwegs gesetzestechnisch feinfühlige kommen kann (sollte),

und die restlichen 25% sind irrglauben, hörensagen, meinungen und haben keinen bestand in FinW und bei gericht …

gruss vom

showbee, der sich nun mal steuertips.de angucken geht

Moin,

Jetzt fehlt eigentlich nur noch der Konz!

eigentlich dachte ich bisher immer, daß es zwischen Konz und der AA ein großer Unterschied wäre. Irre ich mich da oder habe ich Dich da falsch verstanden?

Gruß
Christian

hi chris,

wenn ich das richtig sehe, ist das steuertips auch wieder nur eine loseblattsammlung, welche „maßgeschneidert“ sein soll. sieht jedenfalls danach aus. wer glaubt ein steuertipps ratgeber speziell für einzelne berufsgruppen und einzelne einkunftsarten rausgeben will und dabei vergisst einen überblick über die systematik des steuergesetzes zu geben muss m.E. im endeffekt scheitern (jedenfall im vergleich zum guten steuerberater!).

sicher, dies ganzen lexika bringen gute ideen und tips für den laien („hier kann man noch mehr absetzen“). ob aber viel absetzen zu versuchen immer auch die steuertechnisch optimalste gestaltung ist???

ich z.b. habe kaum werbungskosten (nicht über pausch), da ich mir alles steuerfrei erstatten lasse als barlohnausgleich. spart mir LSt und SV und cash ist 100% und das ist mehr als der ansatz von WK bringen wird …

das hierzu

gruss vom

showbee

nachtrag…
hi,

habe mal ein bischen rumgeschaut!

wenn ich sowas lese: http://www.steuertips.de/service/information/steuakt…

wird mir ganz anders. was will mir dieser tipp nun sagen??? das ich versuchen sollte, wenn ich eine kleine gewinnermittlung mache und mein steuerbescheid falsch ist, das ich dann n. § 173 AO gegen den angehen soll? sicherlich ist dem autor entgangen, das die meisten bescheide, welche auf gewinneinkünften beruhen unter vorbehalt der nachprüfung stehen und somit viel leichter abänderbar sind. das ist das dillemma, man kann einfach nicht komplett alles rüberbringen. macht man den beitrag aber zu lange, liest es keiner und man ist kein tippgeber mehr. einen zwischenweg zu finden ist da nicht leicht!

gruss vom

showbee, der LAAAAANGE geknabbert hat an den änderungsmöglichkeiten n. § 173 AO und hierzu immernoch lieber nochmal nachliest als mist zu bauen :wink:

eigentlich dachte ich bisher immer, daß es zwischen Konz und
der AA ein großer Unterschied wäre. Irre ich mich da oder habe
ich Dich da falsch verstanden?

Gruß
Christian

Hallo zusammen,

bitte gleich wieder entkrampfen! Es sollte eigentlich als kleine scherzhafte Bemerkung aufgefaßt werden. Konz ist nun bestimmt auch nicht mein Maßstab zur Beurteilung steuerlicher Sachverhalte. Soviel solltet ihr über mich eigentlich schon wissen.

Die postings zum Tmea gingen aber nach meinem Geschmack teilweise etwas in´s Leere; will sagen, ich bin mit Showbee einer Meinung. Man kann die Notwendigkeit und steuerliche Akzeptanz einer Investition nicht davon abhängig machen, wie teuer mein Arbeitsmittel ist. Das wäre doch im Grunde ein typischer Rat von Konz. Eben nach Gefühl und unbewiesen!

Gruß
Wolfgang

1 Like

aber immer
Hallo,

gut daß Dein Artikel jetzt eintraf, ich hatte nämlich schon einen längeren Artikel zum Thema Pauschalurteile in Planung :wink:.

einer Meinung. Man kann die Notwendigkeit und steuerliche
Akzeptanz einer Investition nicht davon abhängig machen, wie
teuer mein Arbeitsmittel ist.

Da stimme ich Dir zu. So ist dieser Tip m.E. auch nicht gemeint. In den Steuertips wird viel mit Argumentationshilfen und Urteilen gearbeitet. Zwei Argumentationshilfen habe ich genannt. Wer daraus schließt, sein Notebook mit allem Schnickschnack ausstatten zu müssen, ist natürlich auch ein bißchen selber schuld. So ist der Hinweis in der Quelle auch nicht formuliert. Vielmehr geht es darum, aufzuzeigen, in welche Richtung man bei entsprechenden Rückfragen argumentieren sollte (z.B. „sie haben daddelnde Kinder, also nix mit absetzen“ „Kinder daddeln am stationären Pentium 2, das ist allein meine Kiste“).

Jedenfalls scheint es so zu sein, daß die wohl über entsprechende Rückmeldungen zu verfügen scheinen, um solche Hinweise geben zu können. Beweis ist das natürlich nicht. Bisher hat jedenfalls oft schon der bloße Hinweis auf die Herkunft von Urteilen und Argumenten gereicht, um den FA-Mensch zum Einlenken zu bewegen. Daß das daran liegen kann, daß die FAler gar nicht mehr hinterher kommmen, alle Änderungen, Urteile, Kommentare und Anweisungen zu lesen und daher lieber Diskussionen mit den Kunden vermeiden, die sich auf diese Quelle berufen, will ich gar nicht bestreiten.

Gruß
Christian