Pauschalbeträge Werbungskosten/Arbeitsmittel?

Hi,
noch eine Frage habe ich:
Es gibt doch Standardwerte für Werbungskosten und Arbeitsmittel, die man pauschal ohne Belege ansetzen kann, wenn man mit den Belegen nicht darüber kommt.

Wo liegen diese Werte?

Ralph

Zusätzlich: Werbekosten als Student
Hi,
neben den Pauschalwerten für Arbeitnehmer interessiert mich noch folgendes:

Verstehe ich den weiter unten geschriebenen Artikel richtig, dass ein Student, der nebenbei als HiWi jobt, unter Werbungskosten die Kosten für sein Studium eintragen kann, also mal 300 Euro für Semestertickets u.ä. … ?

Ralph

Hallo Ralph,

nein, es gibt keine Pauschalen oder andere Werte, die Du zusätzlich ansetzen kannst, ohne sie grundsätzlich zu belegen.
Es gibt für jeden Arbeitnehmer den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1044 (2003) bzw. 920 (2004), der automatisch von der Finanzverwaltung berücksichtigt wird. Eine Eintragung bei den WK entfällt daher, sofern die t a t s ä c h l i c h e n WK nicht höher sind. Wenn sie höher sind, sind sie grundsätzlich auch zu belegen. Bei kleineren Beträgen für Arbeitsmittel oder anderen WK verzichtet das FA jedoch meistens auf die Vorlage von Belegen. Die Kontrolle der Belege steht in keinem vernünftigen Verhältnis. Dies liegt aber an dem jeweiligen bearbeiter im FA. Kleiner Hinweis noch: Bei Abgabe der Steuererklärung mit ELSTER (also übers Internet oder als Barcodeblatt) verzichten die meisten Bundesländer auf die Beifügung von belegen, können diese jedoch bei Zweifeln nachfordern.
Gruß
Michael

Nein, den hast Du falsch verstanden. Die Kosten stellen bei der jetzigen Rechtslage grundsätzlich Sonderausgaben dar. Nur in bestimmten Ausnahmefällen (Beamtenanwärter z.B.) stellen die Kosten für ein Studium Werbungskosten dar.

Gruß
Michael

Hallo,

ich setzte seit 7 Jahren immer pauschal 102 € für Arbeitsmittel (Reinigung Berufskleidung oder ähnliches) und 16 € Kontoführungspauschale ab. Natürlich nur wenn die tatsächlichen Werbungskosten über dem WK-Pauschbetrag liegen.
Diese Pauschalen sind, bis auf die Kontoführungsgeb., nicht gesetzlich zugesichert, werden aber seit 7 Jahren und hunderten von Steuererklärungen die ich erstellt habe ausnahmslos von der Finanzverwaltung anerkannt.

Gruß,
Alex

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