Pauschalversteuerung des Frühstücks

Hallo zusammen!

Es geht mal wieder um das Reisekostenrecht 2010.
Wenn die Veranlassung der Reise beim Arbeitgeber liegt (alle Voraussetzungen dafür sind erfüllt), gibt es doch zwei Möglichkeiten das Frühstück in der Rechnung zu berücksichtigen:

  1. Die VMA werden um 1,57 € gekürzt ausbezahlt.
  2. Die vollen VMA werden an den AN ausgezahlt. Der geldwerte Vorteil von 1,57€ wird versteuert.

Meine Frage:
Müssen die 1,57€ individuell bei jedem AN in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden oder kann die Pauschalversteuerung mit 25% angewendet werden? Und wenn, kann das als Summe für alle AN stattfinden?

Mein Problem: In den letzten Monaten wurden den Arbeitnehmern die vollen VMA ausbezahlt, eine Besteuerung des geldwerten Vorteils hat bisher nicht stattgefunden. Muss jetzt jede Abrechnung korrigiert werden oder geht das einfacher?

Vielen Dank

Julia