Pauschbeträge

Hallo, welche Pauschbeträge kann man im Lohnsteuerjahresausgleich 2000 ohne Nachweise, d.h. Quittungen u.dgl., angeben? z.B. Porto, Telefonkosten usw.

Ähm
Hi!

Pauschalbeträge heißen meises Wissens nach so, weil sie pauschal angerechnet werden! Soll heißen: Du musst sie nicht angeben - sie werden eh angerechnet. Und für das was drüber geht brauchst Du einen Nachweis.

Gruß
Guido

Hallo, welche Pauschbeträge kann man im
Lohnsteuerjahresausgleich 2000 ohne Nachweise, d.h. Quittungen
u.dgl., angeben? z.B. Porto, Telefonkosten usw.

Hey,

für die Werbungskosten wird pauschal ein Betrag von DM 2.000,00 und für Sonderausgaben DM 108,00 mit berücksichtigt.
Du mußt allerdings eine Steuererklärung ausfüllen, heißt:

Name, Adresse…, erzieltes Einkommen, entrichtete Sozialversicherungsbeiträge (halt was auf Deiner Lohnsteuerkate auch draufsteht)

Außerdem: auf der 1. Seite des „Mantelbogens“ ein kreuz bei „erwartete Steuerrückzahlung“.
Gibst Du NUR die Lohnsteuerkarte beim FA ab, schenkst Du dem Eichel bares Geld, sofern Du überhaupt Steuern gezahlt hast.

Viel Spaß bei Deiner Steuererklärung

Ciao

Stefanc12

Hallo, welche Pauschbeträge kann man im
Lohnsteuerjahresausgleich 2000 ohne Nachweise, d.h. Quittungen
u.dgl., angeben? z.B. Porto, Telefonkosten usw.

Hey,

für die Werbungskosten wird pauschal ein Betrag von DM
2.000,00 und für Sonderausgaben DM 108,00 mit berücksichtigt.
Du mußt allerdings eine Steuererklärung ausfüllen, heißt:

hi ihr,

das mit den pauschbeträgen stimmt soweit. direkt zur frage kann man nur sagen, das bisher arbeitsmittel pauschal mit 200,- dm angesetzt werden konnten, ohne diese ausgaben gross nachzweisen. genau wie man z.b. auch pauschal 30,- dm kontoführungsgebühr ansetzen kann, wenn man gehalt überwiesen bekommt… das problem ist nur, diese 2 dinge helfen dir nur weiter, wenn du in der summe deiner werbungskosten über 2000,- kommst. denn diese 30,- dm sind nicht etwa noch auf die 2000,- draufzurechnen.

gerade bei telefonaufwendungen wird ein nachweis von nöten sein und natürlich eine plausible erklärung …

Name, Adresse…, erzieltes Einkommen, entrichtete
Sozialversicherungsbeiträge (halt was auf Deiner
Lohnsteuerkate auch draufsteht)

und noch ein bischen mehr… versteht sich doch, oder?

Außerdem: auf der 1. Seite des „Mantelbogens“ ein kreuz bei
„erwartete Steuerrückzahlung“.

das ist wohl genauso wichtig wie die anlage ST, genaugenommen unwichtig!

Gibst Du NUR die Lohnsteuerkarte beim FA ab, schenkst Du dem
Eichel bares Geld, sofern Du überhaupt Steuern gezahlt hast.

Viel Spaß bei Deiner Steuererklärung

Ciao

Stefanc12

na, soweit

shob

Hallo, welche Pauschbeträge kann man im
Lohnsteuerjahresausgleich 2000 ohne Nachweise, d.h. Quittungen
u.dgl., angeben? z.B. Porto, Telefonkosten usw.

halloo frau färräs,

pauschalen kannst du angeben, soweit sie glaubhaft sind.

z.b. kontoführung 30 DM (soweit du nicht banker bist und deshalb keine kontoführungsgebühr von dir verlangt wird oder dein bankkonto gebührenfrei geführt wird.

arbeitsmittel/arbeitskleidung/reinigung der arbeitskleidung (also blaumann oder uniform, nicht dein büroanzug): insgesamt bis zu 200 DM.

beruflich veranlasste telefongebühren: s. bmf-schreiben von 1990, also ca. 20 % bei monatlichen telefonrechnungen unter 100 DM. voraussetzung, dass du glaubhaft machen kannst, dass du tatsächlich von zu hause überwiegend beruflich telefonierst, also z.b. versicherungsvertreter. nicht glaubhaft, wenn du an deinem arbeitsplatz im büro ein telefon stehen hast und nach dienstschluss kein mensch mehr mit dir beruflich telefonieren will.

verpflegungsmehraufwand 10 DM/tag bei mehr als 8-stündiger dienstreise/dienstgang/ständig wechselnde einsatzstelle

fahrtkosten: 0,70 DM/Entfernungskilometer, wenn du mit dem auto zur arbeit fährst (gilt bis 31.12.2000)

fahrtkosten: 0,52 DM/gefahrener Kilometer bei Dienstreisen mit dem eigenen auto.

wenn du übertreibst, wird das finanzamt dir gnadenlos alle pauschalen streichen. du bist nämlich für die geltend gemachten aufwendungen nachweispflichtig, das finanzamt kann, muss dir aber nicht glauben.