Pauschbetrag bei befristeter Schwerbehinderung

Bekomme ich den Pauschbetrag bei Schwerbehinderung auch nachträglich über die Einkommensteuererklärung angerechnet oder muss ich ihn auf der LSK eintragen lassen, um ihn geltend zu machen (meine Behinderung ist erstmal nur befristet)?

sowohl die nachträgliche Geltendmachung bei der Steuererklärung als auch ein Eintrag auf der LSK ist möglich. Erkundigen Sie sich beim Steuerberater, was für Sie günstiger ist
BVP

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Hallo,

WAS ist denn befristet ?
Der Bescheid oder nur der Ausweis ???

Bekomme ich den Pauschbetrag bei Schwerbehinderung auch
nachträglich über die Einkommensteuererklärung angerechnet
oder muss ich ihn auf der LSK eintragen lassen, um ihn geltend
zu machen

Unabhängig von Befristung kannst Du beide Wege wählen.

&Tschüß
Wolfgang

Du bekommst den Steuerfreibetrag ab einem GdB von mind. 50% und je höher dein GdB desto mehr steht dir ein Freibetrag zu. Wenn du das Merkzeichen H im Ausweis hast bekommst du den Pauschalbetrag von 3.700€ jährlich.

GdB:
50 - 570€
60 - 720€
70 - 890€
80 - 1.060€
90 - 1.230€
100 - 1.420€

Hallo,

soweit mir bekannt ist, kannst du - wenn du den Bescheid einrechst - auch im nachhinein den Pauschbetrag für Schwerbehinderte beim Finanzamt geltend machen.

Gruß
i73

Hallo,
Ihnen stehen beide Möglichkeiten offen.
1)Sie können den Freibetrag (auch Rückwirkend) über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
2)Sie können sich den Freibetrag auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte Eintragen lassen.

Dabei spielt es keine Rolle ob die Schwerbehinderung nur befristet festgestellt wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz50

Vielen Dank!!

danke!

Hallo, nachträglich wird der Pauschalbetrag nicht anerkannt. In die LSK wird er nicht eingetragen. Bei der Einkommensteuer reicht eine Kopie des Schwerbehindertenbescheides egal ob der Schwerbehindertenausweis befristet oder auf Dauer ausgestellt wurde.
Gruß
mgtrais

Ja, in der Einmkommenssteuererklärung ist ein entsprechendes Feld wo Du die % eintragen musst und wenn noch nicht geschehen ein Bescheid/Ausweis in Kopie beilegen musst.Dann wird Dir der Pauschbetrag
angerechnet.Es ist eine Wahlmöglichkeit.
Was meinst Du mit nachträglich?Welchen Zeitraum?
LG
Roberta

Ich entschuldige mich sehr für diese verspätete Antwort: Zur ersten Frage: Ja, das wird nachträglich berücksichtigt,es wäre sinnvoll, dass die Schwerbehinderung auf der Steuerkarte steht, bzw. jetzt bei der neuen Versendung der elektronischen Steuerklassen beim Finanzamt eingetragen wird. Wichtig. So etwas erfolgt nicht automatisch.

Alternativ,beim zust.Finanzamt vorstellig werden,die dann den zu stehenden Freibetrag eintragen auf Deiner Steuerkarte,Zwar Rückwirkend u.für die kommene Zeit so lange der Grad Deiner Beh.anerkannt ist.Ewentuel Änderungsantrag stellen!
Mfg.
richter63

Hallo,
kann ich im Moment leider nicht beantworten.
Fragen Sie mal beim Finanzamt nach.

Sorry

Mit freundlichen Grüßen

Uwe H.