Pendlerpauschale

hi zusammen,

angenommen der arbeitnehmer hat seinen wohnsitz ca 5 km von seiner arbeitsstelle entfernt. ergo kann er ja keine fahrtkosten geltend machen.

weiter angenommen dieser arbeitnehmer hält sich jedoch 50 % im jahr bei seiner partnerin auf. deren wohnsitz ist jedoch ca 40 km von der arbeitsstelle des AN entfernt.

besteht hoffnung, dass der AN diese strecke bewilligt bekommt??

sollte AN vielleicht einen zweiten wohnsitz anmelden? oder gilt die pendlerpauschale nur vom 1. wohnsitz aus.

gruss

Hallo Speckbaron,

angenommen der arbeitnehmer hat seinen wohnsitz ca 5 km von seiner arbeitsstelle entfernt. ergo kann er ja keine fahrtkosten geltend machen.

Laut dieser Information stimmt diese Aussage nicht.

Die Kilometerpauschale ist seit dem 18. März 2009 rückwirkend zum 1.1.2007 wieder ab dem 1. Entfernungskilometer absetzbar.

Genaueres (mit einem Fahrtkosten Rechner) kannst du hier lesen:

http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/…

Gruß
Horst

freundin…
besteht hoffnung, daß der AN diese strecke bewilligt
bekommt??

ja

sollte AN vielleicht einen zweiten wohnsitz anmelden?

nein

oder gilt die pendlerpauschale nur vom 1. wohnsitz aus.

nein

mit freundlichen Grüßen

ronald

hallo

ich danke euch beiden recht herzlich.

gruss