Pendlerpauschale auch mit Auto der Schwester?

Kann man die Fahrtkosten auch absetzen wenn man das Auto der Schwester dafür das ganze Jahr benutzt hat? Der Wagen ist auch auf sie zugelassen…

Hallo dertouch,

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  3. Unterschrift

Kann man die Fahrtkosten auch absetzen wenn man das Auto der
Schwester dafür das ganze Jahr benutzt hat? Der Wagen ist auch
auf sie zugelassen…

die Frage ist wohl eher: wer trägt die Kosten? Wenn die Nachweise dementsprechend sind ist es sehr wohl möglich dies steuerlich geltend zu machen. Auf alle Fälle sollte man nen schriftlichen Nachweis erbringen (mit Unterschrift beider Personen) dass das Auto vom Bruder genutzt wurde. Denn dann kann das FA wiederum besser überprüfen ob da nicht evtl. das Auto zeitgleich von beiden Personen steuerlich geltend gemacht wird :-/

LG Tobi@s

Ja: „…oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“
§9 I S.2 Nr.4 S.2 EStG

…ausserdem ist es für die Entfernungspauschale erst mal egal, ob PKW oder Motorrad oder Bus oder zu Fuss.

Sollte der Betrag jedoch 4500 € übersteigen wirds problematisch.