Pfändungsfreigrenze und Behinderung

Liebe® Expert/-e/-in,
ich bin seit längerer Zeit wg. mehrerer Krebserkrankungen und -operationen auf Dauer voll erwerbsunfähig. Es läuft noch ein Insolvenzverfahren, und ich wüsste nun gerne, wie ich meine Pfändungsfreigrenze ermitteln kann. Meine Rente ist zu versteuern, und ich habe wg. meines GdB 100 einen Freibetrag von ca. 1400.- EUR pro Monat, i. w. für aufwändige Ernährung. Durch diesen Freibetrag erhöht sich natürlich meine Nettorente. Meine Frage ist nun, ob damit auch der pfändbare Betrag ansteigt.
Bereits im Voraus vielen Dank, Renaissance

Hallo,
der Freibetrag ist der unpfändbare Betrag.
Die normalen Freibeträge kann man hier entnehmen:
http://www.schuldnerakuthilfe.com/images%5Cpfaendung…
Bei Gericht kann man dann einen Antrag stellen diese Aufgrund von Mehrausgaben (Krankheit,Medikamente,Behinderungen sonst.aussergewöhnliche Ausgaben)zu erhöhen.

leider kann ich Ihnen nicht sagen, ob sich durch Krankheit der Freibetrag erhöht. Aber schauen Sie mal hier http://www.finanzfrage.net/frage/pfaendungsgrenze-be…
Gruss Agnes

Liebe® Renaissance,

ich bekomme selbst seit 1996 die volle EU-Rente und habe selbst auch die Verbraucher-Insolvenz (noch 4 Jahre Wohlverhaltesphase).

Verstehe ich nicht, wieso Du Deine Rente versteuern mußt ? Erkundige Dich bitte bei email: [email protected] = (Deutsche Rentenversicherung Bund.
ICH brauchte meine Rente NIE versteuern da man (Frau) NUR versteuern muss, wenn man über dem Norm-Satz liegt. Und mit 1.200,00 € liege ich drunter.
Aber vielleicht ist es für DICH besser, eine Steuererklärung zu machen, da DU dann Deinen Mehraufwand und div. Pauschalen absetzen kannst und Geld zurück erstattet bekommst.
Keine Ahnung.

Was die Pfändungs-Grenze angeht habe ich gerade für mich selbst eine aktuelle Pfändungstabelle bei www.akademie.de runtergeladen.

Die Pfändung berücksichtigt NUR Dein Netto-Einkommen und NICHT für die Mehraufwand-Pauschale.

Hier ein Auszug aus der Pfändungstabelle und den Pfändungsfreigrenzen : (kommt drauf an, ob Du alleine lebst oder zu Zweit oder Dritt) also für 1 Person gilt folgendes :
Einkommen : von 0,00 € 989,99 € = 0,00 € / Monat
Einkommen : ab 990,00 € - 999,99 € = 3,40 € / Monat
Einkommen : ab 1.000,00 € - 1009,99 € = 10,40 € / Monat
Einkommen : ab 1.010,00 € - 1.019,99 € = 17,40 € / Monat

usw. und so fort.

Hoffe, Dir damit irgendwie weitergeholfen zu haben.
Wenn Du mir an meine email : [email protected] schreibst, kann ich Dir gerne die GESAMTE Pfändungstabelle zukommen lassen.

Wünsche Dir noch einen schönen Abend.

Liebe Grüße aus Düsseldorf
Petra
Liebe® Expert/-e/-in,

ich bin seit längerer Zeit wg. mehrerer Krebserkrankungen und
-operationen auf Dauer voll erwerbsunfähig. Es läuft noch ein
Insolvenzverfahren, und ich wüsste nun gerne, wie ich meine
Pfändungsfreigrenze ermitteln kann. Meine Rente ist zu
versteuern, und ich habe wg. meines GdB 100 einen Freibetrag
von ca. 1400.- EUR pro Monat, i. w. für aufwändige Ernährung.
Durch diesen Freibetrag erhöht sich natürlich meine
Nettorente. Meine Frage ist nun, ob damit auch der pfändbare
Betrag ansteigt.
Bereits im Voraus vielen Dank, Renaissance

Hallo, da kenne ich nicht mit aus.

Jens1568

ich bin überfragt - kenn mich damit überhaupt nicht aus
gruß
michael

Hallo,

leider habe ich auch keine Ahnung und kann Ihnen da nicht weiterhelfen.
Wissen müsste das aber die betreffende Stelle, die für das Insolvenzverfahren zuständig ist.
Rufen Sie dort einfach mal an und fragen Sie nach.

LG
Kathra

leider kann ich da nichtweiterhelfen
bitte an einen fachanwalt wenden

Hallo,
bei dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg noch bei der Suche.
Gruß FürGerecht
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Hallo,

der Pfändungsfreibetrag ermittelt sich nach dem Netto-Einkommen, wichtig ist auch, wievielen Personen Sie unterhaltsverpflichtet sind.
Sie haben nicht geschrieben wie hoch Ihre Einkünfte sind, deshalb kann ich Ihnne da keine genauere Antwort geben. Der Höhe des Pfändugsfreibetrages geht ab 989,99 EUR los. Bei dem Netto-Einkommen sind Sie auch als Alleinunterhalter zu niemandem was schuldig.
Und wenn Ihre Rente bei 1400 EUR liegt, dann wird der Betrag i. H. v. 290,40 vom Ihrem Konto gepfändet (natürlich bei Alleinunterhalter). Und so geht´s dann weiter. Da Sie aber erkrankt sind und einen Freibetrag dem Finanzamt gegenüber haben aufgrund spezieller Ernährung - weiß ich um ehrlich gesagt nicht ob sich das überhaupt auf Insolvenzverfahren auswirken kann. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung, er über darüber sicherlich mehr Einblick.

Meines Wissens nach ja.
Der pfändbare Betrag wird auf Basis der Netto-Einkünfte berechnet, egal woher diese stammen.

lg

Hallo und guten Tag,

auch wenn das ein sehr spezieller Fall ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich aufgrund der Behinderung die Pfändungsfreigrenze erhöht. Das einzige, was ich mir vorstellen kann, ist, dass bei einem erhöhten Mehraufwand wegen der Behinderung auch ein erhöhter Anspruch für die monatliche Lebenshaltung genehmigt wird. Aber da müßte ein guter Insolvenzverwalter Auskunft geben können.

Viele Grüße

Hallo,
grundsätzlich werten Ihre schweren Erkrankungen das unpfändbare Einkommen weiter auf, da Sie für die medizinische Versorgung und ergänzende Nahrung aufkommen müssen. Diese Betrag wird jedoch der Medizinische Dienst feststellen müssen und erst dann wird dieser vom Insolvenzgericht anerkannt werden können.
Setzen Sie sich mit Ihrem Insolvenzverwalter zusammen und klären Sie die weiter Vorgehensweise. Ihr Insolvenzverwalter muß Sie hier entsprechend unterstützen.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen