Hallo,
angenommen jemand nutzt einen PKW zu 80% privat und 20% betrieblich. Macht die Aufnahme in das gewillkürte Betriebsvermögen Sinn? Beispiel: Anschaffungskosten: 20.000 EUR Betriebskosten (Versicherung, Benzin etc.) vereinfacht 2.000 EUR pro Jahr Abschreibung pro Jahr: 3.333 EUR
Von den 5.333 EUR pro Jahr, werden über den Privatanteil also 80% = 4266 EUR verbucht, verbleiben 1.066 EUR als Betriebsausgabe.
Soweit so gut, entnimmt man aber den PKW nach 6 Jahren, üblicherweise liegt der Wert dann noch bei 50%, fallen 10.000 EUR gewinnerhöhend für die Entnahme an (da wird dann ja kein Privatanteil abgezogen, oder)? Kann man weniger abschreiben?
Naja, dafür haben ja schon 6 Jahre lang die kompletten Abschreibungen den Gewinn gesenkt und nicht nur zu 20%. Da hat man quasi 6 Jahre einen kostenlosen Kredit gehabt. Zudem hat man vor sechs Jahren sofort die komplette Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht und diese erst nach und nach für die private Nutzung wieder zurückgegeben. Jemand der sein PKW privat kauft, bezahlt sie sofort in voller Höhe. Also auch hier ein kostenloser Kredit.
Hab ich da etwas falsch verstanden?
Das kann man nicht ausschließen. Grundsätzlich sind solche Fragen ohne die konkreten Umstände nicht pauschal zu beantworten und sie können auch nicht allein auf den steuerlichen Effekt reduziert werden.
Also müsste man im hiesigen Beispiel zumindest mal vergleichen, wieviel bei der Kilometerpauschale von 30ct rauskommen würde und was bei der 1% Regelung. Und ob ein PKW nach 6 Jahren tatsächlich noch ca. 50% des Wertes hat, wird auch sehr stark vom Modell, Laufleistung usw. abhängen.
Wenn der Regierung morgen neben Euro-Norm und Feinstaubplakette noch etwas einfällt, was dein Auto gerade nicht erfüllt, dann Prost Mahlzeit. Und auch so schaffen manche Fahrzeuge in drei Jahren locker 2/3 Wertverlust.
Grüße