PKW im gewillkürten Betriebsvermögen unsinnig?

Hallo,

angenommen jemand nutzt einen PKW zu 80% privat und 20% betrieblich. Macht die Aufnahme in das gewillkürte Betriebsvermögen Sinn? Beispiel:
Anschaffungskosten: 20.000 EUR
Betriebskosten (Versicherung, Benzin etc.) vereinfacht 2.000 EUR pro Jahr
Abschreibung pro Jahr: 3.333 EUR

Von den 5.333 EUR pro Jahr, werden über den Privatanteil also 80% = 4266 EUR verbucht, verbleiben 1.066 EUR als Betriebsausgabe.

Soweit so gut, entnimmt man aber den PKW nach 6 Jahren, üblicherweise liegt der Wert dann noch bei 50%, fallen 10.000 EUR gewinnerhöhend für die Entnahme an (da wird dann ja kein Privatanteil abgezogen, oder)? Kann man weniger abschreiben?

Hab ich da etwas falsch verstanden?

Gruß,
Rudolf

Hallo,

angenommen jemand nutzt einen PKW zu 80% privat und 20% betrieblich. Macht die Aufnahme in das gewillkürte Betriebsvermögen Sinn? Beispiel: Anschaffungskosten: 20.000 EUR Betriebskosten (Versicherung, Benzin etc.) vereinfacht 2.000 EUR pro Jahr Abschreibung pro Jahr: 3.333 EUR

Von den 5.333 EUR pro Jahr, werden über den Privatanteil also 80% = 4266 EUR verbucht, verbleiben 1.066 EUR als Betriebsausgabe.

Soweit so gut, entnimmt man aber den PKW nach 6 Jahren, üblicherweise liegt der Wert dann noch bei 50%, fallen 10.000 EUR gewinnerhöhend für die Entnahme an (da wird dann ja kein Privatanteil abgezogen, oder)? Kann man weniger abschreiben?

Naja, dafür haben ja schon 6 Jahre lang die kompletten Abschreibungen den Gewinn gesenkt und nicht nur zu 20%. Da hat man quasi 6 Jahre einen kostenlosen Kredit gehabt. Zudem hat man vor sechs Jahren sofort die komplette Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht und diese erst nach und nach für die private Nutzung wieder zurückgegeben. Jemand der sein PKW privat kauft, bezahlt sie sofort in voller Höhe. Also auch hier ein kostenloser Kredit.

Hab ich da etwas falsch verstanden?

Das kann man nicht ausschließen. Grundsätzlich sind solche Fragen ohne die konkreten Umstände nicht pauschal zu beantworten und sie können auch nicht allein auf den steuerlichen Effekt reduziert werden.
Also müsste man im hiesigen Beispiel zumindest mal vergleichen, wieviel bei der Kilometerpauschale von 30ct rauskommen würde und was bei der 1% Regelung. Und ob ein PKW nach 6 Jahren tatsächlich noch ca. 50% des Wertes hat, wird auch sehr stark vom Modell, Laufleistung usw. abhängen.
Wenn der Regierung morgen neben Euro-Norm und Feinstaubplakette noch etwas einfällt, was dein Auto gerade nicht erfüllt, dann Prost Mahlzeit. Und auch so schaffen manche Fahrzeuge in drei Jahren locker 2/3 Wertverlust.
Grüße

PKW im gewillkürten Betriebsvermögen unsinnig?
Stimmt, man müsste den PKW ja auch nicht direkt verkaufen, sondern könnte „warten“ bis Buch- und Teilwert auf einem Niveau sind.

Ein Vorteil scheint die Aufnahme ins willkürte Betriebsvermögen noch zu haben und zwar dass der Privatanteil geschätzt werden kann. Soweit ich weiß, ist dies weder beim notwendige Betriebsvermögen der Fall, noch wenn jemand den Privat PKW für Betriebsfahrten nutzt und 0,30 EUR ansetzen möchte.

Hallo,

Stimmt, man müsste den PKW ja auch nicht direkt verkaufen, sondern könnte „warten“ bis Buch- und Teilwert auf einem Niveau sind.

Naja, ob das was wird und ob man die Entscheidung davon abhängig machen sollte?
Ich sehe aber auch gerade, dass ich beim Lesen den betrieblichen und privaten Anteil verwechselt habe. 1%-Methode kommt also gar nicht in Frage.

Ein Vorteil scheint die Aufnahme ins willkürte Betriebsvermögen noch zu haben und zwar dass der Privatanteil geschätzt werden kann.

Also vom reinen Schätzen kann ich jetzt auf die Schnelle nichts finden. Ich vermute mal, dass man seine Schätzung zumindest auf Nachfrage auch irgendwie erhärten können muss oder das FA eine eigene Schätzung vornimmt. Das unten verlinkte BMF-Schreiben gibt da einige Anhaltspunkte.

Soweit ich weiß, ist dies weder beim notwendige Betriebsvermögen der Fall, noch wenn jemand den Privat PKW für Betriebsfahrten nutzt und 0,30 EUR ansetzen möchte.

Richtig, da gibt es entweder das eine Prozent oder das Fahrtenbuch.
Ansonsten empfehle ich mal das hier: [http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/208__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Hier steht was von „auf die private Nutzung entfallenden tatsächlichen Selbstkosten“. Für eine Schätzung scheint das wenig Spielraum zu lassen. Schätzungen sind wohl bei der umsatzsteuerlichen Bewertung des privaten Nutzungsanteils zulässig, wobei hier wieder der für die ertragsteuerlichen Zwecke ermittelte private Nutzungsanteil zugrunde gelegt wird.

Grüße

PKW im gewillkürten Betriebsvermögen unsinnig?
Selbstredend müsste eine Schätzung nachweisbar sein, geht eher um die regelmäßige Erfassung, die so vielleicht entfallen würde.

Als Quellen für die Schätzmethode habe ich http://www.angerer-kanzlei.de/files/Rundschreiben/Ma… und http://www.steuerbuero-graeber.de/pdf/Private_Nutzun…
gegoogelt.

Das ist zutreffend, wie sich aus BMF 07.07.06; (DStR 2006,1280) ergibt.

Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein-Prozent-Regelung.

Hier steht ein Beispiel:

Beispiel: Dachdecker Dieter hat einen gebrauchten Luxus-Mercedes gekauft (Neupreis: 80.000 Euro). Der Wagen verursacht jährliche Kosten von 10.000 € und wird zu etwa 40 Prozent betrieblich genutzt. Bisher musste der Unternehmer nach Ein-Prozent-Regelung versteuern: 12 x 800 Euro = 9.600 Euro. Es blieben nur 400 Euro zum Absetzen übrig. Nach der neuen Regelung kann er ohne Fahrtenbuch 40 Prozent (= 4.000 €) geltend machen. Das 10 mal soviel Betriebsausgaben-Abzug wie vorher!