hallo,
angenommen unternehmer hat in 2004 ein KFZ-1 gekauft.
dieses geht ins betriebsvermögen, wird über 3 jahre abgeschrieben,
und der privatanteil der betriebskosten wird nach der 1%-methode berechnet.
das KFZ-1 hatte dann in 2005 einen unfall und ist nicht mehr fahrbereit,
soll aber irgendwann wieder repariert werden.
in 2005 kauft unternehmer ein neues KFZ-2.
das geht wieder ins betriebsvermögen wird ebenfalls über 3 jahre abgeschrieben und der privatanteil wird auch nach der 1%-Methode berechnet.
das KFZ-1 steht nicht fahrbereit und unangemeldet bis heute nur so herum,
wird weiter abgeschrieben, es entstehen aber keine KFZ-betriebskosten.
muss der unternehmer für dieses KFZ-1 trotzdem privatanteil nach der 1%-methode angeben ?
(das hat der STB von unternehmer dummerweise so gemacht)
… das kann doch rein logisch so nicht richtig sein.
im zweifelsfall würde ich da zur fahrtenbuch-methode wechseln, was bei 0-KM jährlicher fahrleistung schnell gemacht wäre
bei 0% privatanteil von 0,-€ betriebskosten wäre man dann schnell bei 0,-€ privatanteil !
statt dessen hat unternehmer 3 jahre lang dicke EkSt und USt auf den resultierenden privatanteil durch die bekloppte 1%.methode gezahlt.
wie seht ihr das ?
grüße,
foh