Polnische Firma beauftragen, was ist zu beachten?

Hallo,
nehmen wir an ein deutscher Hausbesitzer möchte sein altes Dach inklusive Material von einer polnischen Firma, was Dank EU erlaubt ist, neu decken lassen, was ist ggf. steuer- und zollrechtlich zu beachten?
Gibt es für den deutschen Auftraggeber irgendeine Meldepflicht?
Besten dank im Voraus.

Hallo,

er sollte vor billig-billig-billig bedenken, dass er im Falle von Gewährleistungsansprüchen, und von denen kann es bei Dachdeckern ja jede Menge geben, da nicht jeder Murks schon gleich sichtbar ist (Unterspannbahn undicht, Dachdämmung mangelhaft, falsche Unterspannbahn benutzt, unsachgemäß verlegte Dampfsperre, Dachsteine/ziegel mangelhafte Qualität, benutztes Holz morsch) keinen Klagegegner in D hat.

VG
EK

Hallo,

er sollte vor billig-billig-billig bedenken, dass er im Falle
von Gewährleistungsansprüchen, … keinen Klagegegner in D hat.

Kannst du etwas näher ausführen und begründen, dass es grundsätzlich so ist? Ließe sich vertraglich nicht ein Gerichtsstand vereinbaren? Und auch entsprehende Regelung zur Gewährleistung? Bist du sicher, dass es in Polen keine seriösen Unternehmer gibt?

Grüße
Tommy

1 Like

Hallo,

Kannst du etwas näher ausführen und begründen, dass es
grundsätzlich so ist?
Bist du sicher, dass es in Polen keine
seriösen Unternehmer gibt?

Hat EK denn solcherlei behauptet? M.E. mit keinem Wort!
Er hat vollkommen zurecht darauf verwiesen, dass - bezogen auf den schlimmsten Fall - das Problem des Gerichtstandes auftreten könnte.
Und wenn man eben an eine unseriöse Firma geraten sollte, dann ist es halt schon blöd, wenn man an 735 Verhandlungstagen nach Nowosibirsk oder Canberra anreisen muß, weil dort eben der Gerichtsstand ist und dort meinetwegen gleichzeitig auch noch das Recht von Venezuela Anwendung findet.

Im besten Falle - also bei einer seriösen Firma - wird entweder nicht gepfuscht oder es läßt sich idealerweise eine Lösung auch ohne Streitigkeit finden. Ergo wäre dieser Fall hier auch nicht vertieft zu problematisieren.

MFG Cleaner

P.S.: Ich persönlich finde, dass man „political correctness“ auch übertreiben kann.

2 Like

Hallo,

P.S.: Ich persönlich finde, dass man „political correctness“
auch übertreiben kann.

Ich finde, man kann mit einleitendem „billig-billig-billig“ unnötigerweise Unwissen, Vorurteile und Polemik bedienen.

Zur Praxis (nicht political correctness):
Wir (Baugewerbe, mittelständisch) arbeiten auch hin und wieder mit polnischen oder Firmen aus anderen ost- und westeuropäischen Ländern zusammen. Als Auftraggeber und wegen Sitz der Baumaßnahmen in Deutschland wird grundsätzlich unser Hauptsitz als Gerichtsstand vereinbart.

Bezüglich Gewährleistung werden entsprechend Einbehalte getätigt, die nach Ablauf der Gewährleistung bei Mängelfreiheit ausbezahlt werden.

Gleiches gilt auch für private Baumaßnahmen.
Selbstverständlich nehme ich den günstigsten (nicht billigsten) Anbieter, und sichere mit Einbehalt oder Bürgschaft entsprechend ab. Hier trennen sich Spreu und Weizen von alleine. Gilt aber auch für viele deutsche Handwerker, die fassungslos schauen, wenn man sie nach einer Bürgschaft für den Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche fragt.

Gute und schlechte, günstige und billige Erfahrungen gibt es hier wie dort. Auch hinsichtlich Qualität.

http://www.youtube.com/watch?v=NxWNQ2paWO4

Grüße
Tommy

und guten Rutsch ins Neue Jahr.