Hallo,
die deutsche Firma XY verkauft Tickets in Deutschland für Musik Open Airs in Polen.
Bisher wurde es so gemacht:
die deutschen Privatkunden erhalten eine deutsche Rechnung wo für die Tickets 0% MWSt. ausgewiesen ist, da der Ort der Veranstaltung nicht in Deutschland ist. Firma XY erhält nach der Veranstaltung eine Sammelrechnung der polnischen Veranstalter-Firma wo die polnische USt. ausgewiesen ist. Am Jahresende reicht Firma XY diese Rechnung bei einem polnischen MWSt.-Rückerstattungsservice ein und bekommt diese 1 Jahr später vom polnischen Finanzamt wieder zurück.
Nun soll das System von Rechnung zu Gutschrift verändert werden, d.h. Firma XY erhältt keine Rechnung vom polnischen Veranstalter sondern schreibt ihm eine Gutschrift mit 0% deutscher USt., so wie es auch bei größeren Ticketservices üblich ist. (Beide Firmen (deutsche und polnische) haben eine USt.-IdNr.)
Auch die deutschen Privatkunden bekommen eine Rechnung mit 0% USt. da der Ort der Veranstaltung nicht Deutschland ist.
Nur die Frage ist: im Falle des Gutschrift-Systems taucht nirgendwo die USt. auf und das polnische Finanzamt wird sicherlich nicht darauf verzichten wollen. Ist das Gutschrift-System wie oben beschrieben dennoch rechtlich einwandfrei?