Preisgeld versteuern / nachversteuern?

Hallo zusammen,

nehmen wir an, ein Student hat eine Diplomarbeit angefertigt und erfährt ein halbes Jahr nach der Abgabe, dass es einen Preis gibt, der Diplomarbeiten aus dem entsprechenden Fachbereich mit einem Geldbetrag ehrt. Er reicht eine Beschreibung seiner Diplomarbeit ein und bekommt den Preis. Zu dieser Zeit ist der Student bereits ein Arbeitsverhältnis eingegangen. Die Preisverleihung und Auszahlung des Preisgeldes erfolgt ziemlich genau ein Jahr nach Abgabe der Diplomarbeit.

Fragen:

  1. Ist das Preisgeld generell zu versteuern? Im Netz finden sich Hinweise über die Wichtigkeit des „unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den anderen Einkunftsquellen“. Besteht dieser Zusammenhang, wenn die Diplomarbeit nicht mit zu dem Zweck angefertigt wurde, später ein Preisgeld dafür zu bekommen?

  2. Angenommen, die betreffende Person hätte vergessen, das Preisgeld in der Einkommensteuererklärung des entsprechenden Jahres anzugeben. Wie soll sie sich verhalten? Wenn beispielsweise das Jahr der Preisverleihung zwei Jahre zurück liegt - sollte der Betroffene dann zum Finanzamt und den Sachverhalt schildern?

  3. Angenommen, der Betroffene entschließt sich, dem Finanzamt das unbeabsichtigte Versäumnis der Angabe mitzuteilen. Mit wie viel Toleranz ist im Finanzamt zu rechnen - muss man davon ausgehen, dass man sofort wegen Steuerhinterziehung angezeigt wird?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hi,

nehmen wir an, ein Student hat eine Diplomarbeit angefertigt
und erfährt ein halbes Jahr nach der Abgabe, dass es einen
Preis gibt, der Diplomarbeiten aus dem entsprechenden
Fachbereich mit einem Geldbetrag ehrt. Er reicht eine
Beschreibung seiner Diplomarbeit ein und bekommt den Preis.

siehe BMF, 05.09.1996, IV B 1 - S 2121 - 34/96

http://209.85.129.132/search?q=cache:WeyvjAPn5bkJ:ww…

wobei die Nr 4 später gestrichen wurde, siehe
BMF, 23.12.2002, IV A 5 - S 2121 - 8/02l

Zu
dieser Zeit ist der Student bereits ein Arbeitsverhältnis
eingegangen.

Das Arbeitsverhältnis hat nichts mit dem Preisgeld zu tun. Ich meine, dass es so eine Ausnahme ist, dass das Preisgeld für eine Leistung außerhalb der Einkunftserzielung zugeflossen ist, was bedeutet, dass es nicht zu versteuern ist.

Die Preisverleihung und Auszahlung des
Preisgeldes erfolgt ziemlich genau ein Jahr nach Abgabe der
Diplomarbeit.

das ist nur eine zufällige zeitliche Übereinstimmung.

Fragen:

  1. Ist das Preisgeld generell zu versteuern? Im Netz finden
    sich Hinweise über die Wichtigkeit des „unmittelbaren
    wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den anderen
    Einkunftsquellen“. Besteht dieser Zusammenhang, wenn die
    Diplomarbeit nicht mit zu dem Zweck angefertigt wurde, später
    ein Preisgeld dafür zu bekommen?

ja, würde ich als Ausnahme einstufen

  1. Angenommen, die betreffende Person hätte vergessen, das
    Preisgeld in der Einkommensteuererklärung des entsprechenden
    Jahres anzugeben. Wie soll sie sich verhalten? Wenn
    beispielsweise das Jahr der Preisverleihung zwei Jahre zurück
    liegt - sollte der Betroffene dann zum Finanzamt und den
    Sachverhalt schildern?

nee, nur Unterlagen aufheben, in welchem Zusammenhang das gezahlt wurde. Z.B. Bewerbungsschreiben, Verleihungsurkunde…

  1. Angenommen, der Betroffene entschließt sich, dem Finanzamt
    das unbeabsichtigte Versäumnis der Angabe mitzuteilen.

nur ruhig Blut, ist doch gar nicht steuerpflichtig

Mit wie
viel Toleranz ist im Finanzamt zu rechnen - muss man davon
ausgehen, dass man sofort wegen Steuerhinterziehung angezeigt
wird?

Bei weit schlimmeren Fällen von echter Steuerhinterziehung wird nur die Steuer in richtiger Höhe festgesetzt und sonst weiter nichts. Denn sowas macht Arbeit…unnötige Arbeit und später kommt nur ein…„dududut, nicht nochmal sowas machen“ von der Straf- und Bussgeldsachenstelle. Wenn man sowas mal abgeheftet hat, weiss man, was man das nächste Mal zu tun hat…

Schöne Grüße
C.

Neuste BFH-Rechtsprechung im Widerspruch zum BMF
Hi !

siehe BMF, 05.09.1996, IV B 1 - S 2121 - 34/96

http://209.85.129.132/search?q=cache:WeyvjAPn5bkJ:ww…

wobei die Nr 4 später gestrichen wurde, siehe
BMF, 23.12.2002, IV A 5 - S 2121 - 8/02l

unter Beachtung der neuesten BFH-Rechtsprechung
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…
BFH VI R 39/08 vom 23.04.09 veröffentlicht 10.06.09 ergibt sich allerdings ein anderer Bild.
Demnach wären diese Prämie als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen. Ich denke allerdings auch, dass wegen des oben genannten BMF-Schreibens und wegen der Geringfügigkeit des Betrages von einer Selbstanzeige abgesehen werden kann.

BARUL76

.

Hi,

interessantes Urteil

Trotzdem würde ich weiterhin sagen, dass die Diplomarbeit während des Zeitraums erstellt wurde, der nicht der Einkunftserzielung gedient hat.

Im übrigen ist das BMF Schreiben bis zur Aufhebung von der Verwaltung anzuwenden. Urteile erst ab Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (wobei das aber sowieso nicht passt).

Schöne Grüße
C.

Hallo noch mal,

vielen Dank schon mal für die Antworten! Sehr hilfreich!

Was jetzt doch noch von Interesse wäre - mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen hat der Betroffene im Falle einer Selbstanzeige zu rechnen? Vor allem, falls es sich um einen Beamten handeln würde? Konkret beläuft sich das Preisgeld auf 1.000 Euro.

Grüße

Hilfesuchender_fb

Die Selbstanzeige hat strafbefreiende Wirkung.