Privatärztliche Rechnung steuerlich absetzbar?

Hallo Community,

ich habe mich 2012 mehrmals in ärztliche Behandlung begeben. Da die KK (pflichtversichert) die Kosten nicht übernommen hat, habe ich diese selbst übernommen. Kann ich diese steuerlich absetzen?

Grüße

Ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate vorwiegend zu den Themen Steueroptimierung offshore und Geldanlage

Hallo,

es gibt die Möglichkeit, (hohe) Krankheitskosten als sog. „außergewöhnliche Belastung“ abzusetzen. Dazu müssen sie aber einen bestimmten Anteil („zumutbare Belastung“) deines Einkommens übersteigen. Dieser ist recht hoch (genaue Werte bitte im Internet recherchieren), so dass der Statt sich nur bei wirklich gravierenden Kostenpositionen beteiligen lässt.

Viele Grüße
Roger

Ja, das sind sog. „außergewöhnliche Belastungen“. Diese können Sie im Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 3 bzw. Seite 4 eintragen.
Allerdings wird davon die „zumutbare Belastung“ abgezogen. Diese beträgt je nach Familienstand, Kinderzahl und Höhe des Einkommens zwischen 1% und 5% der Einkünfte. Bei einem Einkommen von 30.000 Euro und einer zumutabaren Belastung von 2% wirken sich also 600 Euro Krankheitskosten nicht aus, nur der übersteigende Betrag kann abgesetzt werden.

Hallo,
ja, als aussergewöhnliche Belastungen. Aber es gibt die sog. zumutbare Eigenbelastung, je nach Familienstand und pers. Situation prozentual vom Einkommen.
Wenn Sie dieses Stichwort mal googeln, erhalten Sie mit Sicherheit eine ungefähre Grösse, so dass Sie dann abschätzen können, ob von Ihren Kosten nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung noch was übrig bleibt, das bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens abgezogen wird und somit letztendlich die Steuer gemindert wird.
Grüsse
Barbara

Kann ich leider nicht beantworten.

Hallo Traumtänzer,

Natürlich geht das, da dies Sonderausgaben sind. Allerdings ist zu beachten, dass diese um die zumutbare Belastung I.d.R. 6 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte reduziert werden.
Dieser Prozentsatz variiert je nach Ihrer Lebenssituation. Anzahl der Kinder, verheiratet oder ledig. Bei mehr Details kann ich gern detailliertere Auskünfte geben. Grüße Mirko

Ja, als aussergewöhnliche Belastung.
Gruß

Hallo,

wenn die Behandlung ärztlich verordnet wurde, dann kann man die Kosten die nicht erstattet wurden absetzen.

Dann noch ein schöne WE

Hallo,

ja, als außergewöhnliche Belastung.
Aber es wird eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen, die sich nach dem Familienstand und der Höhe der Einkünfte richtet.

die Kosten können beim F.-Amt mit angegeben werden

Mfg.

Hallo traumtaenzer,

du kannst deine privat übernommenen Arztkosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Es funktioniert aber nur, wenn diese 2 % deines Jahreseinkommens übersteigen. Da kannst du dann aber auch Praxisgebühren, Eigenanteil bei Rezepten, Fahrtkosten zum Arzt u.ä. mit reinrechnen.

Gruß Andreas

PS: Ich hoffe, ich bin mit meiner Aussage noch auf der Höhe?! A.

Hallo, Du kannst alles absetzen, was über die sog. zumutbare Belastung hinaus geht. Diese ist einkommensabhängig; schau mal bei Steuertipps.de nach. Da findest Du die Einkommensgrenzen. Z.B. bei über 51 TDE muss man 7 % selbst tragen.

Hallo,

ja, die kann man als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Müsste im Mantelbogen auf Seite 4 sein. Da ich meine Steuererklärung aber in den letzten Jahren elektronisch gemacht habe, bin ich mir da nicht mehr so sicher… :smile:

Gruß

Hallo,
Ja, allerdings nur als außergewöhnliche Belastungen. Diese werden von FA berücksichtigt und steuerlich abgesetzt, wenn sie einen bestimmten Prozentsatz Ihrer Einkünfte (1 bis 7% je nach dem, ob Sie Kinder haben und wie hoch Ihr Einkommen ist), sogenannte zumutbare Belastung, übersteigen. Schauen Sie auf Wikipedia, dort gibt es eine Tabelle dazu, wie hoch Ihr Prozentsatz ist.

Viele Grüße

Hallo
Du kannst sie nur dann absetzen, wenn sie über einen Mindestbetrag hinausgehen, und auch nur den darüberhinausgehenden Teil. Die zumutbare Belastung (d.h. nicht absetzbar) hängt von Deinem Einkommen ab.
Gruß