Hallo zusammen,
ich fahre einen Dienstwagen (Versteuerung nach 1%-Regelung), bei dessen Anschaffung ich die Zusatzausstattung privat bezahlt habe. Jetzt habe ich gehört, daß ich diesen Betrag steuerlich absetzen kann. Stimmt das?
Ich benutze meinen Privat-PC dienstlich. Welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, damit ich den PC abschreiben kann.
Vielen Dank!
Thomas