Hallo,
angenommen, ein Gewerbetreibender schließt einen Handyvertrag ab und bekommt gegen eine Zuzahlung von 50 Euro ein Handy. Dies nutzt er ausschließlich geschäftlich (zusätzlicher Handyvertrag für Privatnutzung vorhanden) und macht das Handy als geringwertiges Wirtschaftsgut steuerlich geltend.
7 Monate später bekommt er für seinen privaten Vertrag ein neues, besseres Handy (sagen wir, für eine Zuzhalung von 100 Euro), das er nun geschäftlich nutzen will und setzt es ebenfalls als geringwertiges Wirtschaftsgut ab. Nun muss ja das alte Handy aus dem Firmenvermögen entnommen und entsprechend versteuert werden. Was muss man da ansetzen? Doch sicher nicht die vollen 50 Euro, da es ja einige Monate benutzt wurde, oder? Anteilige Abschreibung geht ja auch nicht, oder? (7 Zwölftel der Jahresabschreibung lt. AfA?)
Gruß Harry