Privatentnahme von Wirtschaftsgütern

Hallo,

angenommen, ein Gewerbetreibender schließt einen Handyvertrag ab und bekommt gegen eine Zuzahlung von 50 Euro ein Handy. Dies nutzt er ausschließlich geschäftlich (zusätzlicher Handyvertrag für Privatnutzung vorhanden) und macht das Handy als geringwertiges Wirtschaftsgut steuerlich geltend.
7 Monate später bekommt er für seinen privaten Vertrag ein neues, besseres Handy (sagen wir, für eine Zuzhalung von 100 Euro), das er nun geschäftlich nutzen will und setzt es ebenfalls als geringwertiges Wirtschaftsgut ab. Nun muss ja das alte Handy aus dem Firmenvermögen entnommen und entsprechend versteuert werden. Was muss man da ansetzen? Doch sicher nicht die vollen 50 Euro, da es ja einige Monate benutzt wurde, oder? Anteilige Abschreibung geht ja auch nicht, oder? (7 Zwölftel der Jahresabschreibung lt. AfA?)

Gruß Harry

ich denke mal dass das FA in dem Fall nicht darauf drängen wird einen Entnahmewert anzusetzen, vielleicht ist ja der Restbuchwert von einem Euro sinnvoll :smile: Der Entnahmewert ist halt zu schätzen (steuerlicher Begriff: Teilwert) und wenn man das Handy als wertlos betrachtet, was ja heutzutage recht schnell geht, dann wird es eben mit diesem „Null-Wert“ entnommen.

Hallo Harry,

Deri hat Recht mit dem Teilwert.

Zur Klärung der Begriffe:

Buchwert = Anschaffungskosten minus Abschreibungen hat damit nichts zu tun, allenfalls zufällig ähnlich.

Teilwert (= Verkehrswert) ist das, was ein fremder Dritter für das Gebrauchte bezahlen würde. Anhaltspunkte dafür gibts in Kleinanzeigenblättern, e-bay etc. Ein Wert von Null ist bei einem voll funktionsfähigen Mobiltelefon incl. Akku unrealistisch, aber besonders viel wirds auch nicht sein.

Wenn ein Wert von Null bei einer Entnahme angesetzt wird, so ist dieses eine Einladung an einen Betriebsprüfer, selbst mit den ihm verfügbaren (reichhaltigen) Quellen einen Wert anzusetzen, der dann nicht so leicht widerlegt werden kann. Mit dem Ansatz eines nicht gänzlich unrealistisch geschätzten Teilwertes gibt der StPfl zu erkennen, dass er das Ritual eingehalten hat, und da dürfte dann nimmer viel nachkommen.

Schöne Grüße

MM