Promotionskosten absetzen - Verlustvortrag nötig?

Hallo,

  1. Kann man Werbungskosten, die für eine Promotion 2010 angefallen sind, in die aktuelle Steuererklärung aufnehmen?

  2. Falls nein und eine (noch nicht erstellte) zweite Steuererklärung mit Verlustvortrag nötig ist:
    Geht man von einem nicht steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 1200€ in 2010 aus, müssen dann die Promotions-Werbungskosten höher sein als dieses Einkommen oder muss einfach unter dem Strich (nach Einrechnung der Krankenversicherung usw.) bei „Summe der Einkünfte“ ein negatives Vorzeichen dastehen?

Danke!

  1. Kann man Werbungskosten, die für eine Promotion 2010
    angefallen sind, in die aktuelle Steuererklärung aufnehmen?

Wenn die aktuelle die für 2011 sein soll, dann kann man es zwar aufnehmen, der aufmerksame Finanzbeamte wird sie jedoch streichen. Die Kosten sind grundsätzlich in das Jahr aufzunehmen, in welchem sie bezahlt worden sind.

  1. Falls nein und eine (noch nicht erstellte) zweite
    Steuererklärung mit Verlustvortrag nötig ist:
    Geht man von einem nicht steuerpflichtigen Jahreseinkommen von
    1200€ in 2010 aus, müssen dann die Promotions-Werbungskosten
    höher sein als dieses Einkommen oder muss einfach unter dem
    Strich (nach Einrechnung der Krankenversicherung usw.) bei
    „Summe der Einkünfte“ ein negatives Vorzeichen dastehen?

Ist denn „die erste“ Einkommensteuererklärung 2010 schon abgegeben worden bzw. kann gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 noch Einspruch oder Antrag auf Änderung vorgenommen werden? Kann der Bescheid nicht mehr geändert werden, lohnt sich die Fachsimpelei über den Verlustvortrag aus 2010 gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,
es ist keine Einkommenssteuererklärung für 2010 abgegeben worden. Woher weiß man, ob man Einspruch einlegen kann? Es wurde einfach nach Erhalt der Auflistung (dort steht ja nur das Einkommen und sonst nichts in allen anderen Zeilen) nichts gemacht.

welche Auflistung von wem ?

Gruss

Barmer

es ist keine Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben
worden.

Na dann mal los.

Woher weiß man, ob man Einspruch einlegen kann?

Wogegen denn? Es gibt doch noch keinen Einkommensteuerbescheid für 2010.

Es wurde einfach nach Erhalt der Auflistung (dort steht ja nur
das Einkommen und sonst nichts in allen anderen Zeilen) nichts
gemacht.

Was für eine Auflistung? Frage ich wie Barmer.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Auflistung = Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

Also Steuererklärung für 2010 machen und Verlustvortrag versuchen? Können sie meine initielle Frage zum Verlustvortrag beantworten?

Siehe unten.

Also Steuererklärung für 2010 machen und Verlustvortrag
versuchen? Können sie meine initielle Frage zum Verlustvortrag
beantworten?

Wiso Verlustvortrag versuchen? Der ergibt sich automatisch gemäß § 10d EStG.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald