- Kann man Werbungskosten, die für eine Promotion 2010
angefallen sind, in die aktuelle Steuererklärung aufnehmen?
Wenn die aktuelle die für 2011 sein soll, dann kann man es zwar aufnehmen, der aufmerksame Finanzbeamte wird sie jedoch streichen. Die Kosten sind grundsätzlich in das Jahr aufzunehmen, in welchem sie bezahlt worden sind.
- Falls nein und eine (noch nicht erstellte) zweite
Steuererklärung mit Verlustvortrag nötig ist:
Geht man von einem nicht steuerpflichtigen Jahreseinkommen von
1200€ in 2010 aus, müssen dann die Promotions-Werbungskosten
höher sein als dieses Einkommen oder muss einfach unter dem
Strich (nach Einrechnung der Krankenversicherung usw.) bei
„Summe der Einkünfte“ ein negatives Vorzeichen dastehen?
Ist denn „die erste“ Einkommensteuererklärung 2010 schon abgegeben worden bzw. kann gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 noch Einspruch oder Antrag auf Änderung vorgenommen werden? Kann der Bescheid nicht mehr geändert werden, lohnt sich die Fachsimpelei über den Verlustvortrag aus 2010 gar nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald