Rechnung ins Drittland

Hallo

Ein Existenzgründer - Freiberufler möchte eine Rechnung (in Englisch) an eine Firma in Drittland ausstellen über folgende Dienstleistung:

  • Betriebsberatung (z.B. Marketingpläne erstellen, Verkaufszahlen analysieren, Verkaufsföderungspläne erstellen)

Das Arbeit wird teilweise in Deutschland (z.B. in Form von Wochenberichte) und teilweise im Drittland (z.B. Presentation des vollständige Ergebnisse) geleistet.

Der Freiberufler ist Wohnhaft in Deutschland.

Das Arbeit wird über eine Periode von 6 Monaten geleistet. Eine Rechnungen soll jeden Monat (als Teilbezahlung) und ein Schlussrechnung soll in der letzte Periode ausgestellt werden.

Muss die Rechnung mit DE USt / MWSt ausgestellt werden?
Wenn nein, welche Satz / Erklärung muss darauf stehen?

Ist der Empfänger verpflichtet USt / MWSt in sein Land zu bezahlen? Muss der Rechnung ein Vermerk hierzu tragen? Falls ja, welche?

Herzlichen Dank für alle Kommentare!

Servus,

Ort der Leistung ist UK, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Der Umsatz ist nicht steuerbar in D. Fakturiert wird ohne USt, der Leistungsempfänger schuldet die VAT.

Auf die Rechnung gehören die USt-Identifikationsnummer des Unternehmers, der die Leistung erbringt, und die VAT Identification Number des Leistungsempfängers.

Der nicht vorgeschriebene, aber zum Verständnis für alle Beteiligten nützliche Hinweis kann auf die Rechnung: „Services abroad - not subject to German VAT. UK VAT is due by beneficiary of performance according to section 8(1) VAT act.“

Schöne Grüße

MM

Danke!

Ort ist nicht der UK, sondern Südafrika.
@MM Gilt das gleiche?

Servus,

nicht gilt: Die zitierte section des VAT act und die Nennung der VAT Identification Number des Leistungsempfängers auf der Rechnung.

Statt dessen: Nachweis der steuerlichen Registrierung des Leistungsempfängers ggü. dem deutschen Fiskus. Heißt vermutlich „certification of residence“, eventuell auch „certification of fiscal registration“ o.ä.

Die VAT in Südafrika funktioniert so ähnlich wie die in UK; ob sie reverse charge kennt, weiß ich nicht. Es dürfte nützlich sein, hier den Leistungsempfänger einzuspannen, der vor Ort leichter Informationen erhalten kann.

Schöne Grüße

MM

Vielen vielen Dank! Hier kann man wirklich viel lernen!
lg
Houdon