Rechnungen schreiben notwendig?

Fall:

Ein Kleinunternehmer macht eine Einnahme-Überschußrechnung nach § 4 (3), keine UST-Pflicht.

Muss er für jeden Geldeingang eine Rechnung schreiben?

Ich würde sagen , da keine UsT-Pflicht besteht : NEIN.

Danke

Ich würde sagen , da keine UsT-Pflicht besteht : NEIN.

Das hat damit gar nichts zu tun, siehe § 14 UStG iVm § 26a UStG,

Pflicht eine Rechnung zu schreiben
Hi !

Die Verpflichtung, eine Rechnung für erbrachte Leistungen und verkaufte Sachen zu schreiben, kann sich aus vielen Rechtsgrundlagen ergeben.

Nur eine dieser Grundlagen dürfte wohl das bereits zitierte UStG sein. Neben zivilrechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Verträge) bestehen teilweise auch im Berufsrecht (z.B. § 9 StBGebV http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/__9.html) oder im öffentlichen Recht die Verpflichtung (z.T. nur als Nebenpflicht) zur Erteilung einer Rechnung. Ohne Kenntnisse, um welche Art Leistungsbeziehung es hier geht, ist eine allgemeine Aussage nicht möglich.

BARUL76

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Ok. Danke für die Antworten.

Wäre auch zu einfach gewesen.