Reisekosten Steuererklärung

Hallo zusammen,

wenn man bei einer Dienstreise durch Arbeitgeber im Hotel einen Frühstück bekommt, werden 10 % der Spesen abgezogen, wird
noch Mittagessen angeboten, werden 40 % der Spesenkosten abgezogen.
Kann man diese abgezoge Spesen in Steuererklärung geltend machen?

Vielen Dank

Hallo,

ausrechenen, welche Spesen tatsächlich gezahlt wurden, dagegenrechnen, was nach den Lohnsteuerrichtlinien möglich wäre. Der Unterschiedsbetrag kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Gruss

Iru

Servus,

wenn gleichzeitig die regulären Tagessätze bezahlt werden, bleibt überhaupt kein Aufwand am Mitarbeiter hängen: Es geht ja bloß darum, die Hotelmahlzeiten nicht doppelt zu erstatten (ein Mal mit dem Tagessatz, ein Mal mit der Hotelrechnung).

Es bleibt keine Differenz, die man irgendwo nochmal extra geltend machen könnte, da die Reisekosten bereits steuerfrei im Rahmen der dabei zulässigen Höchstbeträge erstattet worden sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Der Unterschiedsbetrag kann als Werbungskosten geltend
gemacht werden.

Ja, natürlich nur dann, wenn die Erstattung niedriger als die möglichen bzw. tatsächlichen Kosten war.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald