Reisekostenabrechnung 2010

wie ist das Frühstück in der Reisekostenabrechnung zukünftig abzurechnen? Gilt die pauschale Kürzung von 4,80 Euro noch?
Hat der Arbeitgeber die komplette Rechnung zu erstatten oder sind zukünftig vom Hotel mehrere Rechnungen auszustellen?

Servus,

an der Kürzung von 20% der Pauschale für Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von 24 Stunden hat sich nichts geändert, an der Pauschale selber auch nicht. Damit bleiben 4,80 € unverändert.

Der Sachbezugswert bei Verabreichung des Frühstücks auf Veranlassung des Arbeitgebers ist von 1,50 € auf 1,53 € angehoben worden.

Daran, dass der Arbeitgeber (falls keine Tarifbindung) frei vereinbaren kann, was er erstattet, hat sich auch nichts geändert.

Und daran, dass man einen niedrigeren auf der Rechnung ausgewiesenen Wert für das Frühstück ansetzen kann, wenn er auf der Rechnung separat angeführt ist (ist bei hohen Auslandspauschalen hie und da ganz interessant), hat sich auch nichts geändert.

Schöne Grüße

MM