Renovierung absetzen bei Grundstücksübertragung

Hallo, hab gerade gelesen, dass laut FAQ:2149 auch beim selbstgenutzten Wohnraum Renovierungskosten abgesetzt werden könnten. Also Lohnkosten.
Wie ist das, wenn der Wohnraum nicht gekauft, sondern übertragen wurde? Scheinbar gibt es da einen Unterschied.
Könnte jemand der etwas übertragen bekommen hat, u. U. seine Renovierungskosten nicht absetzen?
Oder ist es egal WIE der Wohnraum erworben wurde.

Hallo!
Es ist egal, wie das Objekt erworben wurde. Auch Mieter können diese Kosten steuermindernd ansetzen.

Weiterführendes dazu im § 35a EStG oder im dazugehörigen BMF-Schreiben

http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par35a.html

[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF_…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_302/DE/BMF Startseite/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu Steuerarten/einkommensteuer/001.html)

Gruß
experttobe

Noch ein weiterer Link:

http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C34033980_N95…